BGH - medizinischer Sachverstand

Grundsätzlich dürfen Gerichte auch über komplexere Fragestellungen entscheiden, ohne die Expertise von Sachverständigen einzuholen, wenn die Richter über hinreichendes eigenes Fachwissen verfügen. Weicht aber ein Gericht von der Einschätzung zweier Ärzte ab, ohne die eigene Ansicht medizinisch zu belegen, geht das zu weit, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit am Mittwoch veröffentlichtem Beschluss (v. 12.03.2024, Az. VI ZR 283/21). Das Oberlandesgericht (OLG) Köln habe sich durch seine Entscheidung "medizinische Sachkunde angemaßt". Dies verletze das Recht des Geschädigten auf rechtliches Gehör.

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Bürokratie: Bundesregierung einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Der beschlossene Gesetzentwurf der Ampel zum Bürokratieabbau bekommt einen Zusatz: Arbeitsverträge sollen digital werden. Wer will, bekommt aber weiter einen auf Papier.

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Starke Impulse für Sport und Bewegung in Deutschland

Zweiter Bewegungsgipfel diskutiert Ergebnisse des Runden Tisches Bewegung und Gesundheit und den Entwicklungsplan Sport Bundesinnen- und Sportministerin Nancy Faeser und Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach treffen sich heute mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sowie des organisierten Sports zum zweiten Bewegungsgipfel.

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Cannabislegalisierung: Fragen & Antworten

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Am 22. März 2024 wird der Bundesrat das Cannabisgesetz beraten.

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BAG-Richter a. D. verklagt Bank wegen Altersdiskriminierung: Mit dem Falschen angelegt

Nur weil alte Menschen dem Tode näher sind als junge, ist das kein Grund, ihnen keine Kreditkarte zu geben, hat das AG Kassel entschieden. Eine Bank muss deshalb einen 88-jährigen ehemaligen BAG-Vorsitzenden mit 3.000 Euro entschädigen. Eine "ungünstige Rückzahlungsprognose" ist kein sachlicher Ablehnungsgrund, sondern eine Altersdiskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das hat das Amtsgericht (AG) Kassel entschieden. Eine Bank, die mit einem 88-jährigen Mann deshalb keinen Kreditkartenvertrag abschließen wollte, muss 3.000 Euro AGG-Entschädigung an diesen zahlen (Urt. v. 07.09.2023, Az.: 435 C 777/23).

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