Veröffentlicht am 01/2025
Gericht erkennt Post-Covid als Berufskrankheit an
SG Heilbronn zu den medizinischen Folgen von Corona: Gericht erkennt Post-Covid als Berufs¬krank¬heit an Medizinische Erkenntnisse zum Post-Covid-Syndrom reichen aus Sicht des Sozialgerichts Heilbronn mittlerweile aus, um es als Folge einer Berufskrankheit anzuerkennen. Es verurteilte eine gesetzliche Unfallversicherung, einem ursprünglich an Corona erkrankten Krankenpfleger in einem Klinikum eine Verletztenrente zu gewähren (Urt. v. 12.12.2024, Az. S 2 U 426/24).