Dr. SCHRÖDER - Kanzlei für Medizinrecht

Für Mandanten

Wir beraten Versicherte bei Auseinandersetzungen mit den Kostenträgern, z.B. gesetzliche/private Krankenkasse, Patienten bei Auseinandersetzungen mit Leistungserbringern (Haftung, Kostenerstattung usw.) sowie in Fragen des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts.

Wenn Sie Fragen haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

Unsere Tätigkeit

Wir vertreten und verteidigen Ihre Interessen in den Bereichen Humanmedizin, Veterinärmedizin und Dentalmedizin.

Für Leistungserbringer

Die verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens benötigen Beratung vor allem dann, wenn es um die Praxis geht, also beispielsweise den Mietvertrag, Werbemaßnahmen oder Arbeitsverträge, aber auch wenn es um “Streitigkeiten” mit der öffentlichen Verwaltung geht – Kammern, Behörden, Krankenkassen etc. Weiterhin gibt es bei Kooperationsverträgen mit Kollegen oder anderen Leistungserbringern rechtliche Fragen, die auch im Rahmen von Praxisübernahmen, Praxisein- oder -ausstiegen zu thematisieren sind.

Wenn Sie Fragen haben, freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.

Die Kanzlei

Prof. Dr. Birgit Schröder

Dozentin vorwiegend auf den Gebieten Schul- und Medizinrecht. Ab dem Wintersemester 2005/2006 Lehrauftrag an der Universität Hamburg. Seit 2008 Fachanwältin für Medizinrecht.

Sabrina Krüger

Seit 2017 bin ich zugelassene Rechtsanwältin, seit 2021 Fachanwältin für Medizinrecht.

Informationen

Der Besuch beim Anwalt

Viele Menschen, die sich fragen, ob sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollen, scheuen sich vor den Kosten. Die Angst, „über den Tisch gezogen zu werden” ist groß, so groß, dass manche dann lieber ganz auf den Gang zum Anwalt verzichten.

Daher biete ich Ihnen die Erstberatung zum Festpreis an – Sie wissen also von Anfang an, was auf Sie zukommt und erleben keine bösen Überraschungen.

Daneben fürchten sich Menschen häufig davor, „die Karten auf den Tisch” zu legen und einem völlig fremden Anwalt gegenüber offen zu sein. Auch wenn diese Sorge nur allzu verständlich ist, sollten Sie sich davon frei machen. Alles, was Sie gegenüber Ihrem Anwalt erzählen, unterliegt seiner Schweigepflicht.

Das erste Gespräch

Wenn Sie sich entschieden haben, einen Anwalt aufzusuchen, bereiten Sie sich am besten vor. Das hilft Ihnen und Ihrem Anwalt. Gehen Sie dabei davon aus, dass niemand den Sachverhalt, um den es gehen soll, so gut kennt wie Sie selbst.

Das folgende Vorgehen soll Ihnen helfen, sich optimal auf das erste Gespräch vorzubereiten.
• Notieren Sie in Stichworten Ihr Anliegen/ die wesentlichen Fakten.
• Bringen Sie alle Unterlagen mit, die Ihnen in der Sache zur Verfügung stehen, auch wenn Sie glauben, einzelne seien unwichtig.
• Überlegen Sie sich, was Sie erreichen wollen.
• Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und falls bereits vorhanden Ihre Deckungszusage mit.

Im Rahmen der Erstberatung wird es vor allem darum gehen, zu überlegen, die beste Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Dabei ist es sinnvoll, wenn Sie Ihr Anliegen bzw. das, was Sie erreichen wollen, möglichst genau definieren können.

Unser Büro

Wenn Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, befinden Sie sich in einer Situation, in der Sie Hilfe und Beratung wünschen. Daher fühlen wir uns durch das uns entgegengebrachte Vertrauen verpflichtet.

Sollte ich persönlich nicht zu sprechen sein, hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten. Ich rufe Sie dann umgehend zurück.

In sehr dringenden Fällen erreichen Sie mich unter meiner angegebenen Handynummer oder Sie hinterlassen mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich werde mich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Terminabsprache erfolgt nicht über mein Sekretariat, sondern mit mir direkt. So kann ich bereits in der ersten, telefonischen Kontaktaufnahme mit Ihnen alles das besprechen, was Ihnen wichtig ist. Daher ist mein Sekretariat angewiesen, Termine nur nach Absprache mit mir zu vergeben.

Anfahrt & Kontakt

Colonnaden 19
20354 Hamburg

Unser Büro befindet sich in Hamburgs Innenstadt und verfügt über einen Fahrstuhl.

Parkmöglichkeiten stehen im Parkhaus des „Alsterhauses“ (Anfahrt über Poststraße) oder der „Europapassage“ zur Verfügung. Vereinzelt befinden sich auch Parkplätze direkt am „Neuen Jungfernstieg“ oder in der „Großen Theaterstraße“.