Aktuelles

Ein Strafrechtsfall verschafft dem Bundesgerichtshof Gelegenheit, grundsätzlich zu entscheiden, wann Anwälte in einer Kanzlei selbstständig arbeiten und wann sie angestellt sind (Urt. v. 8.03.2023, Az. 1 StR 188/22). Die Vorinstanz, das LG Traunstein, 14.01.2022 – 6 KLs 280 Js 102098/16, stellte fest, dass den Sozialversicherungsträgern von Februar 2013 – Dezember 2017 in 189 Fällen insgesamt Beiträge in Höhe von rund 120.000 Euro vorenthalten wurden. Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt wurde der Kanzleiinhaber zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einer Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 200 Euro verurteilt. Folgender Sachverhalt lag zugrunde: 12 Rechtsanwälte waren in einer Kanzlei als freie Mitarbeiter tätig. Vereinbart wurde, dass diese als freie Mitarbeiter für die Kanzlei tätig werden, ihre Sozialabgaben selbst abführen, eigenes Personal beschäftigen und selbst werben durften. Sie erhielten Mandate, nutzen die Kanzleiinfrastruktur und bekamen ein festes Gehalt. In einer Zusatzvereinbarung wurde geregelt, dass eigene Mandate der Vertragspartner außerhalb der Kanzlei seiner Zustimmung bedurften. Der BGH bestätigte nun die Einschätzung des Landgerichts, das die Tätigkeit der zwölf Anwälte als abhängige Beschäftigung einzustufen sei. Entscheidend sei das Gesamtbild der Arbeitsleistung und damit das eigene Unternehmerrisiko und die Art der vereinbarten Vergütung. Wer Arbeitszeiten, Ort, Inhalt und Art der Tätigkeit nicht frei bestimmen kann und kein Unternehmerrisiko trägt, ist Arbeitnehmer. Dazu kommt, dass die Rechtsanwälte eine vom Kanzleigewinn unabhängige Vergütung erhalten. Die Zusatzvereinbarung habe die freie Mitarbeit ausgehebelt.   Diese Entscheidung enthält keine grundsätzlich neuen Erwägungen zur Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit zur Selbstständigkeit – vielmehr schließt sich der BGH der Rechtsprechung des BSG an.   Auch wenn dieser Fall Anwälte betrifft, so lassen sich die Urteilsgründe auf alle Bereiche übertragen. Daraus folgt: Es ist besondere Vorsicht geboten, wenn freie Mitarbeitende beschäftigt werden sollen. Das Risiko, dass im Nachhinein eine angestellte Tätigkeit festgestellt wird, ist groß. Und dann kann es nicht nur teuer werden, sondern auch strafrechtlich gefährlich.   Nachzulesen unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=133617&pos=0&anz=1 https://openjur.de/u/2469110.html
Kassenärztechef fordert Notfallgebühr in bestimmten Fällen Kassenärzte-Chef Andreas Gassen fordert eine Gebühr für Patienten, die ohne vorherige telefonische Ersteinschätzung die Notaufnahme aufsuchen. Die Menschen würden den Notdienst ohne Dringlichkeit in Anspruch nehmen. Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/video244749306/Notaufnahme-Kassenaerztechef-fordert-Notfallgebuehr.html?icid=search.product.onsitesearch     „Irreführend und gefährlich“ – Kritik an Forderung nach Notaufnahme-Gebühr Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article244747958/Kassenaerzte-Chef-fordert-Notaufnahme-Gebuehr-in-bestimmten-Faellen-Lauterbach-erteilt-Absage.html?icid=search.product.onsitesearch
Das Landesarbeitsgericht in Hessen hat kürzlich entschieden: Stürzt man im Büro auf dem Weg zur Kaffeemaschine, passiert das im Dienst. Das Gericht gab einer Klägerin recht, die sich gegen ihre Unfallversicherung gewehrt hatte. Quelle: https://www.spiegel.de/karriere/landessozialgericht-hessen-verletzung-beim-kaffeeholen-ist-ein-arbeitsunfall-a-236fa9d3-63c0-4535-8b3a-0f213adf9d8c
Wie viel arbeiten die Deutschen? Und dokumentieren sie ihre Zeiten? Eine Arbeitszeiterfassung für das ganze Land? Quelle: https://www.zeit.de/2023/06/arbeitszeit-deutschland-ueberstunden-arbeitszeiterfassung?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
Als eine Frau herausfand, dass sie weniger verdient als ihr direkter Kollege, hieß es: Der Mann habe eben besser verhandelt. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun: Das ist kein Argument. Quelle: https://www.spiegel.de/karriere/equal-pay-bundesarbeitsgericht-staerkt-erneut-anspruch-von-frauen-auf-gleichen-lohn-a-a1fe1638-08dd-4e32-9e17-998be0c4cde0
Kinderkliniken fordern mehr leistungsunabhängige Vergütung und Flexibilität beim Personaleinsatz „Die Situation in den Kinderkliniken in Deutschland ist dramatisch. Auch die gesetzlichen Änderungen können nur wenig zur Verbesserung beitragen. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Besonders dramatisch ist die Situation in den Kliniken auch deshalb, weil der niedergelassene Bereich ebenfalls unter Personalengpässen und hoher Belastung leidet und daher nicht mehr Patientinnen und Patienten aufnehmen kann. Viele Eltern weichen daher in die Notaufnahmen der Krankenhäuser aus, so die Umfrage.“ Quelle: https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/kinderkliniken-fordern-mehr-leistungsunabhaengige-verguetung-und-flexibilitaet-beim-personaleinsatz/
Drohen Manuel Neuer arbeitsrechtliche Konsequenzen? Kann ein Profisportler für eine Verletzung sanktioniert werden, die er sich in der Freizeit zuzieht? Zwei Juristen sind sich nach dem Ski-Unfall von Nationaltorhüter Manuel Neuer einig. Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sportrecht-sport-fussball-profisport-unfall-freizeit-manuel-neuer-skiunfall-sanktionen-abmahnung-kuendigung/
Entscheidungsgründe zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21) zur Zeiterfassung: Was drin steht, erklärt Michael Fuhlrott im Interview. Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/beschluss-entscheidung-gruende-bag-1-abr-22-21-erfassung-arbeitszeit-beginn-dauer-ende/
Das Landgericht Koblenz (Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21) hatte einen Fall auf dem Gebiet der Tierhalterhaftung zu entscheiden. Mit seinem Hinterteil soll ein Pferd eine Radfahrerin von ihrem Rad geschubst haben, sodass diese stürzte und sich einige Verletzungen (Trümmerbruch der Schulter und Prellungen) zuzog. Die Radfahrerin machte gegenüber der Halterin des Pferdes u.a. ein Schmerzensgeld geltend. Die Reiterin hingegen behauptete, dass die Radfahrerin gestürzt sei, da sie unachtsam gewesen sei. Der Richter folgte den Ausführungen der Radfahrerin und verurteilte die Reiterin u.a. zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,00 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-koblenz-9014021-unfall-pferd-halterin-fahrrad-schmerzensgeld-krankenhaus/
Eine HIV-Erkrankung darf eine Laufbahn als Feuerwehrbeamter nicht verhindern. Erbhat wegen Diskriminierung gegen seine Ablehnung bei der Berliner Feuerwehr geklagt – und gewonnen. Er erhält eine Diskriminierungsentschädigung von 2500 Euro, dazu (Aktenzeichen: 5 K 322.18  ). Quelle: https://www.spiegel.de/karriere/verwaltungsgericht-berlin-auch-mit-hiv-darf-man-feuerwehrmann-werden-a-c64f317b-f13f-4413-a847-45d715880616
Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, mit einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften zu arbeiten. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs „zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“ (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, KHPflEG). Mittelfristiges Ziel soll dabei sein, die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig zu verbessern, indem Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Zum Einsatz kommt ein Instrument zur Personalbemessung (PPR 2.0). Die Einführung erfolgt in drei Stufen ab 01.01.2023. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/khpfleg.html
Fachleute rechnen damit, dass das BAG-Urteil (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21  ) weitreichende Folgen beispielsweise auf Vertrauensarbeitszeitzmodelle oder mobiles Arbeiten haben wird. Bisher waren Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentationspflichtig, nicht die gesamte Arbeitszeit. https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitszeiterfassung-wird-in-deutschland-zur-pflicht-a-e8299b5c-3285-4270-b7cc-78bf50a875fe Das Bundesarbeitsgericht setzt damit eine europäische Richtlinie um. Arbeitgeber müssen somit zukünftig für eine Zeiterfassung sorgen. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-1abr9788-pflicht-arbeitszeiterfassung-arbeitgeber-betriebsrat-arbeitnehmer-mitbestimmung-betrvg-initativrecht/
Das Verwaltungsgericht Aachen hat in seiner Entscheidung vom 28.07.2022, Az. 1 K 2167/21 entschieden, dass der Abriss der Bizepssehne beim Verladen eines schweren Pakets (circa 30kg) durch den Postboten als Dienstunfall zu werten sei. Die Berufsgenossenschaft als Beklagte hatte argumentiert, dass das Verladen eines schweren Pakets nicht geeignet sei einen solchen Bizepssehnenabriss zu verursachen; es müsse eine Vorschädigung vorgelegen haben. Das Sachverständigengutachten, welches im Laufe des Verfahrens eingeholt wurde, bestätigt den Sehnenabriss als Unfallfolge. Quelle: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/28_07_2022_/index.php
„Die meisten Bundesbürger wollen zuhause sterben, doch jeder zweite beendet sein Leben im Krankenhaus, immer mehr Hochbetagte auf Intensivstationen. Dazu tragen auch finanzielle Anreize bei. Wird der Tod ökonomisiert?“   Quelle: https://www.geo.de/wissen/gesundheit/versorgung-vor-dem-tod–zweifelhafte-therapien-am-lebensende-32584260.html
Das Landgericht Frankenthal hat in seinem Urteil vom 30.05.2022, Az. 4 O 147/21 entschieden, dass einer Patientin ein Schmerzensgeld von 10.000,00 Euro zusteht aufgrund eines Aufklärungsdefizits. Die Patientin litt unter Kurzsichtigkeit. Während einer Operation wurde ihr zur Verbesserung der Sehfähigkeit auf dem einen Auge eine Linse mit mehreren Sehstärken eingesetzt. Nach der Operation zeigt sich dann jedoch, dass sich das Sehvermögen verschlechtert hatte. Die Patientin wurde lediglich 30 Minuten vor der Operation im Wege einer auf die Operation vorbereitenden Untersuchung über die Risiken aufgeklärt. Das Landgericht hat in dem Verfahren entschieden, dass dies nicht ausreichend sei für eine wirksame Aufklärung und die auf eine standardgerechte folgende Einwilligung des Patienten. Die Einwilligung des Patienten sei nur wirksam, wenn dieser vorher verständlich, ausführlich und auch rechtzeitig über die Risiken der Operation aufgeklärt werde – dies war vorliegend nicht der Fall. Eine Aufklärung am OP-Tag bzw. wie hier unmittelbar vor der Operation führe zu Zeitdruck und sei damit nicht ausreichend. Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lgfrankenthal-4o14721-aufklaerungspflichten-aerzte-vor-operation-zeitpunkt/
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in seinem Beschluss vom 11.7.2022, Az. 6 U 148/21 festgestellt, dass der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.400,00 Euro zusteht. Gezahlt werden muss das Schmerzensgeld von einem Shishabar-Betreiber nachdem ein minderjähriges Mädchen dort eine Kohlenmonoxid-Vergiftung erlitten hatte. Der Betreiber habe gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, indem keine Alterskontrolle durchgeführt worden sei. Zudem habe er als Betreiber der Bar seine Rücksichtnahme- und Schutzpflichten verletzt. Das minderjährige Mädchen hatte nach dem Konsum der Shisha u.a Atemnot bekommen und musste notfallmäßig ins Krankenhaus eingeliefert werden. Sie musste mehrere Tage stationär behandelt werden. Bis zum Tag der Entscheidung durch das Oberlandesgericht war unklar, ob sie je wieder so leistungsfähig sein werde, wie vor dem Vorfall. Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-6u14821-schmerzensgeld-vergiftung-kohlenmonoxis-shisha-shishabar-minderjaehrige-jugendschutz-tabak-nikotin/
Eine geringe Körpergröße ist keine Krankheit. Die Kosten für einen operativen Eingriff werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen und müssen daher selbst getragen werden. Einer Frau, die nur 1,49 Meter misst, muss die Krankenkasse keine Beinverlängerung bezahlen. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden, auch wenn der Frau nach eigenen Angaben psychische Beeinträchtigungen durch den Kleinwuchs entstanden sind. (Urt. v. 05.07.2022, Az. L 16 KR 183/21)
Eine Arbeitnehmerin machte Urlaub im Hochrisikogebiet der Dominikanischen Republik und bekam im Anschluss Corona. Ihre Arbeitgeberin verweigerte daraufhin die Lohnfortzahlung. Zu Unrecht, meint nun das LAG Kiel. Weil die Inzidenz in der Domenikanischen Republik niedriger war als in Deutschland, trifft die Arbeitnehmerin kein Verschulden bei ihrer Corona-Infektion, so das LAG Kiel. Die Entscheidung ist noch nichts rechtskräftig. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lag-kiel-5ca229f22-corona-lohnfortzahlung-entgelt-hochrisikogebiet-infektion-arbeitnehmer/
Das Bundessozialgericht hat kürzlich entschieden, dass es sich bei einem Unfall der beim betriebsinternen Fußball-Turnier eines Unternehmens geschieht, nicht um einen Arbeitsunfall handelt. Das BSG meint, dass das Spiel weder als Betriebssport noch als eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung einzustufen ist (Urteil vom 28.06.2022, Az. B 2 U 8/20 R). Das BSG begründet seine Entscheidung damit, dass es für eine Qualifizierung als Betriebssport am charakteristischen Ausgleichszweck fehle. Zudem handele es sich auch nicht um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, da die Teilnahme nur an eine bestimmte Personengruppe gerichtet sei. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bsg-b2u820r-kein-arbeitsunfall-bei-fuballcup-das-von-gesundheitsmanagment-ausgeschreiben-ist/
Bereits im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass § 217 StGB – Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung – verfassungswidrig sei. Am vergangenen Freitag, also mehr als zwei Jahre später, hat der Bundestag drei Gesetzesvorschläge zur Regulierung der Suizidhilfe debattiert. Entscheidend bei dieser Debatte wird sein, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung im Jahr 2020 deutlich gemacht hat, dass Menschen, die sterben möchten – egal als welchen Beweggründen – ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, das gegenwärtig auch die Inanspruchnahme von geschäftsmäßiger Hilfe durch Dritte umfasst, haben. Bereits die Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts hatten Leitsätze formuliert, welche nun vom Gesetzgeber umgesetzt werden müssen. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sterbehilfe-entwuerfe-im-bundestag-helling-plahr-kuenast-gastelucci/
Videobehandlungen waren während der Pandemie unbegrenzt möglich – das soll nun anders werden. Zum Wohl der Patienten? Eine Diskussion über die Veränderungen im Rahmen der Videobehandlungen. https://www.zeit.de/digital/internet/2022-05/digitale-behandlungen-arzt-videosprechstunde-beschraenkungen/komplettansicht
Fast zwei Drittel der Beschäftigten in Deutschland sind mit der Führungskultur in ihrem Unternehmen unzufrieden – so eine repräsentative Umfrage. Aber auch Führungskräften geht es ähnlich. https://www.spiegel.de/karriere/homeoffice-arbeitszeit-chancengleichheit-die-problemzonen-der-neuen-arbeitswelt-a-a3dbc411-0c62-44f2-8bfe-226a6c69475f
Dieser soll die Arbeit der Menschen würdigen, die Kranken und Alten helfen. Angesichts der Corona-Pandemie sind Pflegekräfte oftmals zusätzlichen Belastungen ausgesetzt. In Deutschland arbeiteten im Jahr 2019 1,7 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig in Pflegeberufen.   https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/332997/internationaler-tag-der-pflege/
Klagt ein Arbeitnehmer auf Auszahlung seiner Überstunden, so muss er die Erbringung dieser auch nachweisen. So hat es kürzlich das Bundesarbeitsgericht entschieden, Urteil vom 04.05.2022, Az. 5 ZR 359/21. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-bundesarbeitsgericht-5azr35921-ueberstunden-bezahlung-beweislast-arbeitnehmer-stechuhr-urteil-eugh/
Die Krankenkasse müssen keine Operation bezahlen an denen ein Nichtarzt beteilgt war, urteilte das Bundessozialgericht kürzlich (Urt. v. 26.04.2022, Az. B 1 KR 26/21 R). Begründet wurde die Entscheidung damit, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung der Arztvorbehalt bestehe und daher kein Vergütungsanspruch des Krankenhauses, da der Nichtarzt sich seine Approbation mittels strafrechtlich relevanter Tatbestände beschafft habe und es zudem an der fachlichen Qualifikation mangele. Zusammenfassend nachzulesen unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bsg-b1kr2621r-krankenkasse-zahlt-kein-geld-fuer-op-an-krankenkaus-fuer-behandlung-durch-nichtarzt/
Im Februar 2020 wurde mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.:  2 BvR 2347/15) der Weg für die Sterbehilfe und damit ein selbstbestimmtes Sterben geebnet. Viele Fragen sind jedoch leider bis heute ungeklärt. Ein interessanter Bericht mit einem Internisten, Notfallmediziner und Diplombiologen und zum Thema assistierter Suizid. https://m.tagesspiegel.de/politik/der-weg-zum-selbstbestimmten-tod-wenn-er-mich-um-sterbehilfe-bittet-werde-ich-dem-entsprechen/28256014.html#opencomments
Geklagt hatten die Krankenkasse und die Pflegekasse eines im Jahr 2010 geborenen Kindes gegen die Stiftung als Trägerin desjenigen Krankenhauses in welchem das Kind entbunden wurde. Streitig war die Frage, ob bei der damaligen Geburt ein Behandlungsfehler begangen wurde, der zu einem Hirnschaden bei dem Kind geführt hatte. Das Landgericht Osnabrück hatte die Klage abgewiesen, die Klägerinnen hatten jedoch Berufung eingelegt und haben mit dieser Erfolg vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg, Urteil vom 22.12.2021, Az. 5 U 130/19). Denn durch die beiden eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass ein Fehler darin gelegt hatte, dass die Geburt nicht mittels Vakuumextraktion („Saugglocke“) beschleunigt wurde. Auf diese Weise hätte das Kind 21 Minuten früher entbunden werden können und durch diese verspätete Geburt der Hirnschaden zumindest mitverursacht wurde. Über die genaue Höhe des Schadenersatzanspruches wird nun das Landgericht Osnabrück entscheiden müssen. Nachzulesen in der Pressemitteilung unter: https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/oberlandesgericht-oldenburg-behandlungsfehler-bei-der-geburt-209811.html
Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absoliveren, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Pflicht zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 1 iVm § 22 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 MiLoG besteht nicht Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.01.2022, Az. 5 AZR 217/21 nachzulesen unter: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/5-azr-217-21/
Die Fragensammlung wird laufend aktualisiert und befindet sich aktuell auf dem Stand vom 30.03.2022: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html#c23762
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az.: Urteil vom 15.02.2022, Az. 1 Sa 208/21) hat entschieden, dass Urlaubstage in Quarantäne, wenn man dabei nicht selbst krank ist, nicht wieder gut geschrieben werden. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass derjenige der sich in Quarantäne befindet, nicht automatisch arbeitsunfähig sei und die Urlaubstage damit auf den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers und Arbeitnehmerinnen angerechnet werden können. Damit entschied das LAG, dass eine angeordnete häusliche Quarantäne nicht gleichzusetzen sei mit Arbeitsunfähigkeit in § 9 Bundesurlaubsgesetz. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der sich auf Anordnung des Gesundheitsamts im Jahr 2021 genau in dem Zeitraum für welchen er Urlaub genehmigt bekam, in Quarantäne begeben musste. Er selbst war zwar nicht infiziert, aber Kontaktperson.
Das Bundeskabinett hat entschieden, dass der sehr umstrittene § 219a StGB „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ aufgehoben werden kann. Es fehlt noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Ärzte und Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen bisher mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methode öffentlich bereitgestellt haben. Es sind derzeit mehrere Verfassungsbeschwerden aufgrund dieser Problematik bei dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Der Bundesjustizminister hat nach der Bekanntgabe deutlich gemacht, dass nunmehr durch die Abschaffung das Selbstbestimmungsrecht der Frauen gestärkt werde. Man wünsche sich, dass sich „Frauen über Methoden und mögliche Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs bestmöglich informieren können“. Dies sowohl über das Internet als auch direkt bei dem Arzt/ der Ärztin. Wichtig bei dieser Debatte um §219a StGB, dass sachliche Informationen weitergegeben werden können, ohne in ein Strafbarkeitsrisko zu laufen; anpreisende und anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche sollen indes verboten bleiben.
Bei den Rosenmontagszüge ist es Brauch, dass Kamelle von den prachtvollen Wagen geworfen werden. Doch wer durch die umherfliegenden Kamelle verletzt wird, hat wenig Aussicht auf ein Schmerzensgeld. Das Amtsgericht Köln z.B. begründet seine Klagabweisung damit, dass jeder der an den Rosenmontagsumzügen teilnimmt oder sich am Straßenrand positioniert, dass die Gefahr besteht leichte Verletzungen davon zu tragen. Hinzu komme außerdem, dass das Werfen von Kamelle und kleineren Gegenständen durchaus erwünscht sei, vgl. AG Köln, Urteil vom 07.01.2011, Az. 123 C 254/10.
Vielerorts hätte heute die Karneval- oder Fasenachtsaison mit dem Weiberdonnerstag gestartet. Weiberdonnerstag, Rosenmontag und Aschermittwoch sind keine gesetzlichen Feiertage – frei hat also nur wer Urlaub nimmt oder in einem Unternehmen arbeitet, dass über die 5. Jahreszeit schließt. In diesem Sinne Helau und Alaaf. P.S.: Es besteht auch leider kein rechtlicher Anspruch darauf verkleidet im Büro erscheinen zu dürfen. Und ja für alle (nicht närrischen) Leser, das traditionelle Krawatteabschneiden am Weiberdonnerstag bleibt aus rechtlicher Sicht eine Sachbeschädigung.
Kurzfassung: Der BGH hat am vergangenen Mittwoch erstmalig entschieden, dass eine Betriebsschließung zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 nicht vom Versicherungsschutz einer Betriebsschließungsversicherung umfasst sei, da die Aufzählung meldepflichtiger Krankheiten und Krankheiterreger in den Zusatzbedingungen des Versicherungsvertrags abschließend sei und weder Covid-19, noch SARS-CoV oder SARS-CoV-2 aufgezählt seien. Der BGH führt weiter aus, dass diese Klausel auch einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB stand halte. Wie der BGH entscheiden wird, in Fällen, wo keine Aufzählung von Krankheiten/ Krankheitserregern als Zusatzbedingung Vertragsbestandteil sind, ist derzeit noch offen.
https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-01/sterbehilfe-suizid-selbstbestimmtheit-multiple-sklerose
Einen guten Start in den Freitag und ein schönes Wochenende!
Die Räum- und Streupflicht beginnt üblicherweise um 7 Uhr. Bis dahin muss der Weg also begehbar sein. Sie endet um 20 Uhr, außer wenn der Gehweg stark genutzt wird. In Extremfällen kann es auch notwendig werden außerhalb dieser Zeiten zu räumen. Eigentümer können per Mietvertrag die Streu- und Räumpflicht auf ihre Mieter umwälzen.
Wir wünschen allen Mandanten und Kooperationspartnern einen guten Start in das neue Jahr und alles Gute – vor allem Gesundheit. Mögen sich ganz viele der persönlichen Zukunftswünsche erfüllen.

Dr. Schröder
Kanzlei für Medizinrecht

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