Veröffentlicht am 08/2026
SG München verneint Versicherungsschutz: Ausrutschen auf Massageöl ist kein Arbeitsunfall
Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall – ohne Erfolg. Massagen sind Privatsache, auch wenn sie gegen Nackenbeschwerden helfen, so das SG München Urt. v. 22.07.2026, Az. S 9 U 498/25.