Veröffentlicht am 07/2026

OLG Frankfurt zu medizinischer Notwendigkeit einer Hautstraffung

Die Krankenkasse wollte die Kosten für eine Hautstraffung nach einer Fettabsaugung nicht übernehmen, weil dies nur ein kosmetischer Eingriff sei. Das OLG Frankfurt sah das anders. Eine volle Erstattung gab es allerdings nicht.