Veröffentlicht am 07/2026

Neues zur Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker

Behörden verboten einer Heilpraktikerin, nichthomöopathische Eigenblutbehandlungen vorzunehmen. Das BVerfG sieht darin zwar einen Eingriff in ihre Berufsfreiheit, hält den Arztvorbehalt aber wegen des Gesundheitsschutzes für gerechtfertigt. Die Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Eine Verletzung der Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und Art. 3 Abs. 1 GG konnte nicht festgestellt werden. Entscheidung - BVerfG (Beschl. v. 20.05.2026, Az. 1 BvR 2324/24) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/05/rk20260520_1bvr232424.html?nn=68112