Veröffentlicht am 03/2026

LSG Baden-Württemberg verneint Teilhabeleistungen für Japanreise

Schwerbehinderter Mensch bekommt keine 50.000 Euro für Japanreise Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. 50.000 Euro für eine Japanreise am Ende des Studiums gibt es aber nicht, so das LSG. Es fehle in dem Fall an der Angemessenheit.