Veröffentlicht am 01/2024

LSG Niedersachsen-Bremen verneint Kostenerstattung

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle hat entschieden, dass die operative Therapie eines Grauen Stars (Katarakt) im Ausland nicht als Notfallbehandlung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung qualifiziert werden kann (Urt. v. 19.12.2023, Az. L 16 KR 196/23). Die Krankenkasse müsste entsprechend nicht zahlen.

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