Veröffentlicht am 05/2026

BGH zur Diskriminierung im Gesundheitswesen: Reha-Klinik durfte blinde Patientin abweisen

Eine blinde Patientin wird von einer Rehaklinik aufgrund ihrer Sehbehinderung abgewiesen. Vor dem BGH verlangte sie deshalb Entschädigung nach dem AGG – ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter sahen darin keine unzulässige Benachteiligung.