Veröffentlicht am 04/2025

BAG zum Fristablauf von Kündigungsschutzklagen

Eine Frau ist unbemerkt schwanger, als ihr gekündigt wird. Als ihr Arzt die Schwangerschaft bestätigt, ist die Frist für eine Kündigungsschutzklage verstrichen. In diesen Fällen ist die Klage aber nachträglich zulässig, meint nun das BAG.