Veröffentlicht am 02/2024

BAG-Richter a. D. verklagt Bank wegen Altersdiskriminierung: Mit dem Falschen angelegt

Nur weil alte Menschen dem Tode näher sind als junge, ist das kein Grund, ihnen keine Kreditkarte zu geben, hat das AG Kassel entschieden. Eine Bank muss deshalb einen 88-jährigen ehemaligen BAG-Vorsitzenden mit 3.000 Euro entschädigen. Eine "ungünstige Rückzahlungsprognose" ist kein sachlicher Ablehnungsgrund, sondern eine Altersdiskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das hat das Amtsgericht (AG) Kassel entschieden. Eine Bank, die mit einem 88-jährigen Mann deshalb keinen Kreditkartenvertrag abschließen wollte, muss 3.000 Euro AGG-Entschädigung an diesen zahlen (Urt. v. 07.09.2023, Az.: 435 C 777/23).