Schwerpunkte meiner Arbeit
Um Ihnen eine Vorstellung von den genannten Rechtsgebieten zu geben, nachfolgend eine kurze Erläuterung:
Medizinrecht – Was ist das eigentlich?
Nicht erst die letzte „Gesundheitsreform” hat es an den Tag gebracht – das deutsche Gesundheitswesen wird mehr und mehr verrechtlicht, immer komplexer und komplizierter. Damit nehmen auch die damit zusammenhängenden Rechtsfragen zu.
„Medizinrecht” beschreibt zunächst einmal die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Heilkunde beziehen. Anders formuliert: Alle Fragen, die die Ausübung medizinischer Berufe mit sich bringt. Dabei ist der Begriff weiter als der des „Arztrechts”, der sich allein auf die ärztliche Tätigkeit beschränkt und nicht-ärztliche Leistungserbringer nicht erfasst.
Gegenstand sind also neben dem (zahn)ärztlichen Haftungs- und Berufsrechts auch Fragen im Zusammenhang mit dem (zahn)ärztlichen Gebühren- oder Vertragsrechts. Als weitere Beispiele kommen das Arzneimittel-/Medizinprodukterecht sowie zahlreiche Spezialgesetze in Betracht.
(Zahn)Ärzte oder andere Heilberufe haben in der Regel im Rahmen von Abrechnungs- oder Haftungsfragen den ersten Kontakt mit dem Medizinrecht. Aber auch bei Fragen in Hinblick aber mögliche Kooperationsformen mit anderen Leistungserbringern ist dieses Rechtsgebiet tangiert.
Für Patienten bekommt diese Materie dann Relevanz, wenn es um den Leistungsumfang ihrer Krankenkasse geht oder wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten.
Sportrecht – Verrechtlichung auch im Sport
Sport – betrieben als Hobby scheint noch weitgehend „rechtfrei” zu sein. „Sportrecht” erscheint den Betrachter zunächst einmal ein Widerspruch zu sein. In der Tat ist diese Materie noch relativ jung und im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten auch weniger komplex.
Dennoch haben kommerzielle Interessen im Bereich des Sports dazu geführt, dass Konfliktpotentiale ansteigen. Viel beachtete Urteile (Bosmann-Entscheidung), die zunehmende Drogenproblematik, aber auch die Umwandlung von Vereinen in Kapitalgesellschaften oder die Vermarktung von Sportereignissen haben diesen Bereich vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt.
Neben seiner sozialen Funktion bekommt der Sport eine – vor allem durch das Sponsoring geprägte – wirtschaftliche Komponente. Sportrecht muss sich daher auch mit dem Wirtschaftrecht befassen.
Darüber hinaus ist die Besonderheit zu beachten, dass die Verbände aufgrund ihrer Autonomie ihr eigenes Recht setzen können. In diesem Bereich liegt eines der klassischen Konfliktfelder. Als weitere sind die sogenannten „Ausländerklauseln” oder die Frage, wann Sportler als Arbeitnehmer gelten, zu nennen.
Als Beispiele für auch bei Hobbysportlern auftauchende Rechtsfragen seinen exemplarisch genannt: Haftung wegen Sportverletzungen, Haftung durch Einstandspflichten von Sportveranstaltern, Persönlichkeitsrechte von Sportlern, Verbindlichkeit von Regelungen von Sportfachverbänden.
Unter dem Stichwort „Sport und Sozialversicherung” tauchen Problemstellungen auf, die jeden Sportler betreffen können: Dabei handelt es sich wesentlichen um Fragen im Zusammenhang mit der Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Schulrecht – Recht in der Schule?
Die Schulzeit ist mit nichts zu vergleichen, sie prägt jeden Schüler – im positiven wie negativen Sinne.
Nicht erst der „Pisa-Schock” hat deutlich gemacht, dass Schule, Bildung und Ausbildung in besonderer Weise emotionale Themen sind, zu denen es vielfältige, teils konträre Meinungen gibt. Gerade in wirtschaftlich weniger rosigen Zeiten wird die Bedeutung einer qualifizierten Ausbildung wieder in den Vordergrund gestellt und so ist es nicht verwunderlich, dass Eltern und Schüler zunehmend kritischer werden im Umgang mit schulischen Fragen und Entscheidungen. Die Abkehr des Paternalismus führt auch im Schulbereich dazu, dass Eltern und Schüler ihre Rechte heute selbstbewusst wahrnehmen wollen.
Den am Schulverhältnis im weiteren Sinne Beteiligten, also Lehrer, Schüler und Eltern sind bestimmte Rechte und Pflichten zugeordnet, die in kaum überschaubarer Weise in zahlreichen Regelungen normiert sind. Wann immer es um Fragen im Zusammenhang mit diesen Regelungen geht, kann das Schulrecht Antworten geben.
Allerdings gibt es nicht „das” Schulrecht; vielmehr hat es die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland es mit sich gebracht, dass jedes Bundesland sein eignes Schulrecht hat.
Diese komplexe Rechtsmaterie bekommt für Eltern und Schüler vor allem dann Relevanz, wenn es um eigene Rechte und Pflichten und die der Lehrer geht. Exemplarisch seien nur die Fragen im Bereich des Prüfungsrechts genannt. Dabei geht es vor allem darum zu klären, ob eine Prüfung (Klassenarbeit, Abschlussprüfung) oder Entscheidung (Versetzung) korrekt bewertet bzw. getroffen wurde.
Vielfach tauchen aber auch im Schulalltag Probleme mit einzelnen Lehrern oder der Schulleitung auf. In diesem Zusammenhang seien nur die Stichworte „Schulpflicht” und „Aufsichtspflicht” genannt.
Unabhängig von Einzelschicksalen geht es aber auch um ganz grundsätzliche aktuelle Fragen, wie beispielsweise das Schulsponsoring.
Dr. Schröder
Kanzlei für Medizinrecht
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