Liebscher-Bracht müssen Werbung ändern
Die sog. Schmerzspezialisten Liebscher & Bracht haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auf irreführende Weise für ihre Produkte geworben.
Abgemahnt hatten die Verbraucherschützer die Aussage: „Ob Gestresste, Schmerzgeplagte, Alt, Jung, Vegetarier, Veganer, Sportler oder Schwangere — unsere Premium-Nahrungsergänzungsmittel wurden für Menschen jeden Alters, in jeder Lebensphase und mit jedweden Lebensgewohnheiten entwickelt.“
Diese fand sich Mitte Mai 2022 nahezu wortgleich wieder auf der Homepage, so dass die Verbraucherschützer dieses als erneuten Verstoß bewerteten.
Gegen das Urteil legte Liebscher-Bracht keine Berufung ein, sodass es rechtskräftig wurde und die Firma eine Vertragsstrafe an die Verbraucherzentrale zahlen musste (Landgericht Frankfurt, Az. 3-10 O 64/22).
Seit der Abmahnung darf sich Roland Liebscher-Bracht außerdem auch nicht mehr „Schmerzspezialist Nr. 1“ nennen. Er ist kein Mediziner ist, sondern Wirtschaftsingenieur. Zudem wurde der Umstand abgemahnt, dass negative Bewertungen nicht veröffentlicht worden waren. Auch ein Werbeversprechen für das Produkt „Schmerzfrei-Drücker-Set (Basis)“ dürfen Liebscher & Bracht seit der Abmahnung nicht wiederholen, da es unzulässigerweise den Eindruck einer Erfolgsgarantie erweckte („hilft dir sofort gegen Schmerzen“, „akute Schmerzen sofort herunterfahren ohne Medikamente“).
Nachzulesen unter:
https://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin-ernaehrung/liebscher-bracht-muessen-nach-klage-werbung-fuer-produkte-aendern-18985887.html
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/verbraucherzentrale-nrw-erneut-erfolgreich-gegen-liebscher-bracht-83017
Wichtig: In allen Bereichen des Gesundheitswesens werden besonders strenge Anforderungen an Werbeaussagen gelegt. Es ist daher Vorsicht geboten.