LG Koblenz: Pferd schubst Radfahrerin, Pferdehalterin haftet

Das Landgericht Koblenz (Urteil vom 14.10.2022, Az. 9 O 140/21) hatte einen Fall auf dem Gebiet der Tierhalterhaftung zu entscheiden. Mit seinem Hinterteil soll ein Pferd eine Radfahrerin von ihrem Rad geschubst haben, sodass diese stürzte und sich einige Verletzungen (Trümmerbruch der Schulter und Prellungen) zuzog. Die Radfahrerin machte gegenüber der Halterin des Pferdes u.a. ein Schmerzensgeld geltend. Die Reiterin hingegen behauptete, dass die Radfahrerin gestürzt sei, da sie unachtsam gewesen sei. Der Richter folgte den Ausführungen der Radfahrerin und verurteilte die Reiterin u.a. zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,00 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-koblenz-9014021-unfall-pferd-halterin-fahrrad-schmerzensgeld-krankenhaus/

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