Urteil am Berliner Verwaltungsgericht: Auch mit HIV darf man Feuerwehrmann werden

Eine HIV-Erkrankung darf eine Laufbahn als Feuerwehrbeamter nicht verhindern. Erbhat wegen Diskriminierung gegen seine Ablehnung bei der Berliner Feuerwehr geklagt – und gewonnen.

Er erhält eine Diskriminierungsentschädigung von 2500 Euro, dazu (Aktenzeichen: 5 K 322.18  ).

Quelle:

https://www.spiegel.de/karriere/verwaltungsgericht-berlin-auch-mit-hiv-darf-man-feuerwehrmann-werden-a-c64f317b-f13f-4413-a847-45d715880616

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