Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)

Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, mit einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften zu arbeiten. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs „zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“ (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, KHPflEG). Mittelfristiges Ziel soll dabei sein, die Situation der Pflege in den Krankenhäusern mittelfristig zu verbessern, indem Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Zum Einsatz kommt ein Instrument zur Personalbemessung (PPR 2.0). Die Einführung erfolgt in drei Stufen ab 01.01.2023.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/khpfleg.html

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