Bundesarbeitsgericht: Arbeitszeiterfassung wird in Deutschland zur Pflicht
Fachleute rechnen damit, dass das BAG-Urteil (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21 ) weitreichende Folgen beispielsweise auf Vertrauensarbeitszeitzmodelle oder mobiles Arbeiten haben wird. Bisher waren Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentationspflichtig, nicht die gesamte Arbeitszeit.
Das Bundesarbeitsgericht setzt damit eine europäische Richtlinie um. Arbeitgeber müssen somit zukünftig für eine Zeiterfassung sorgen.