Bizepssehnenabriss bei einem Postboten als Dienstunfall zu deklarieren?

Das Verwaltungsgericht Aachen hat in seiner Entscheidung vom 28.07.2022, Az. 1 K 2167/21 entschieden, dass der Abriss der Bizepssehne beim Verladen eines schweren Pakets (circa 30kg) durch den Postboten als Dienstunfall zu werten sei. Die Berufsgenossenschaft als Beklagte hatte argumentiert, dass das Verladen eines schweren Pakets nicht geeignet sei einen solchen Bizepssehnenabriss zu verursachen; es müsse eine Vorschädigung vorgelegen haben. Das Sachverständigengutachten, welches im Laufe des Verfahrens eingeholt wurde, bestätigt den Sehnenabriss als Unfallfolge.

Quelle: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/28_07_2022_/index.php

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