Schmerzensgeld aufgrund nicht rechtzeitiger Aufklärung

Das Landgericht Frankenthal hat in seinem Urteil vom 30.05.2022, Az. 4 O 147/21 entschieden, dass einer Patientin ein Schmerzensgeld von 10.000,00 Euro zusteht aufgrund eines Aufklärungsdefizits. Die Patientin litt unter Kurzsichtigkeit. Während einer Operation wurde ihr zur Verbesserung der Sehfähigkeit auf dem einen Auge eine Linse mit mehreren Sehstärken eingesetzt. Nach der Operation zeigt sich dann jedoch, dass sich das Sehvermögen verschlechtert hatte. Die Patientin wurde lediglich 30 Minuten vor der Operation im Wege einer auf die Operation vorbereitenden Untersuchung über die Risiken aufgeklärt. Das Landgericht hat in dem Verfahren entschieden, dass dies nicht ausreichend sei für eine wirksame Aufklärung und die auf eine standardgerechte folgende Einwilligung des Patienten. Die Einwilligung des Patienten sei nur wirksam, wenn dieser vorher verständlich, ausführlich und auch rechtzeitig über die Risiken der Operation aufgeklärt werde – dies war vorliegend nicht der Fall. Eine Aufklärung am OP-Tag bzw. wie hier unmittelbar vor der Operation führe zu Zeitdruck und sei damit nicht ausreichend.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lgfrankenthal-4o14721-aufklaerungspflichten-aerzte-vor-operation-zeitpunkt/

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