Sch­mer­zens­geldanspruch wegen Kohlenmonoxid-Ver­gif­tung nach Shisha-Konsum

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in seinem Beschluss vom 11.7.2022, Az. 6 U 148/21 festgestellt, dass der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.400,00 Euro zusteht. Gezahlt werden muss das Schmerzensgeld von einem Shishabar-Betreiber nachdem ein minderjähriges Mädchen dort eine Kohlenmonoxid-Vergiftung erlitten hatte. Der Betreiber habe gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, indem keine Alterskontrolle durchgeführt worden sei. Zudem habe er als Betreiber der Bar seine Rücksichtnahme- und Schutzpflichten verletzt. Das minderjährige Mädchen hatte nach dem Konsum der Shisha u.a Atemnot bekommen und musste notfallmäßig ins Krankenhaus eingeliefert werden. Sie musste mehrere Tage stationär behandelt werden. Bis zum Tag der Entscheidung durch das Oberlandesgericht war unklar, ob sie je wieder so leistungsfähig sein werde, wie vor dem Vorfall.

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-6u14821-schmerzensgeld-vergiftung-kohlenmonoxis-shisha-shishabar-minderjaehrige-jugendschutz-tabak-nikotin/

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