LSG in Celle zu gewünschter Beinverlängerung

Eine geringe Körpergröße ist keine Krankheit. Die Kosten für einen operativen Eingriff werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen und müssen daher selbst getragen werden. Einer Frau, die nur 1,49 Meter misst, muss die Krankenkasse keine Beinverlängerung bezahlen. Das hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden, auch wenn der Frau nach eigenen Angaben psychische Beeinträchtigungen durch den Kleinwuchs entstanden sind. (Urt. v. 05.07.2022, Az. L 16 KR 183/21)

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