LAG Kiel zur Entgeltfortzahlung bei Corona – Gehalt trotz Urlaub im Hochrisikogebiet
Eine Arbeitnehmerin machte Urlaub im Hochrisikogebiet der Dominikanischen Republik und bekam im Anschluss Corona. Ihre Arbeitgeberin verweigerte daraufhin die Lohnfortzahlung. Zu Unrecht, meint nun das LAG Kiel. Weil die Inzidenz in der Domenikanischen Republik niedriger war als in Deutschland, trifft die Arbeitnehmerin kein Verschulden bei ihrer Corona-Infektion, so das LAG Kiel.
Die Entscheidung ist noch nichts rechtskräftig.