Unfall im Wege eines Fußballturniers wird nicht als Arbeitsunfall anerkannt
Das Bundessozialgericht hat kürzlich entschieden, dass es sich bei einem Unfall der beim betriebsinternen Fußball-Turnier eines Unternehmens geschieht, nicht um einen Arbeitsunfall handelt. Das BSG meint, dass das Spiel weder als Betriebssport noch als eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung einzustufen ist (Urteil vom 28.06.2022, Az. B 2 U 8/20 R). Das BSG begründet seine Entscheidung damit, dass es für eine Qualifizierung als Betriebssport am charakteristischen Ausgleichszweck fehle. Zudem handele es sich auch nicht um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, da die Teilnahme nur an eine bestimmte Personengruppe gerichtet sei.