Sterbehilfe: drei neue Gesetzentwürfe
Bereits im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass § 217 StGB – Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung – verfassungswidrig sei. Am vergangenen Freitag, also mehr als zwei Jahre später, hat der Bundestag drei Gesetzesvorschläge zur Regulierung der Suizidhilfe debattiert. Entscheidend bei dieser Debatte wird sein, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung im Jahr 2020 deutlich gemacht hat, dass Menschen, die sterben möchten – egal als welchen Beweggründen – ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, das gegenwärtig auch die Inanspruchnahme von geschäftsmäßiger Hilfe durch Dritte umfasst, haben. Bereits die Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts hatten Leitsätze formuliert, welche nun vom Gesetzgeber umgesetzt werden müssen.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sterbehilfe-entwuerfe-im-bundestag-helling-plahr-kuenast-gastelucci/