Bundesarbeitsgericht: Überstunden muss der Arbeitnehmer nachweisen
Klagt ein Arbeitnehmer auf Auszahlung seiner Überstunden, so muss er die Erbringung dieser auch nachweisen. So hat es kürzlich das Bundesarbeitsgericht entschieden, Urteil vom 04.05.2022, Az. 5 ZR 359/21.