Krankenkasse zahlt nicht für eine Behandlung durch einen Nichtarzt

Die Krankenkasse müssen keine Operation bezahlen an denen ein Nichtarzt beteilgt war, urteilte das Bundessozialgericht kürzlich (Urt. v. 26.04.2022, Az. B 1 KR 26/21 R). Begründet wurde die Entscheidung damit, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung der Arztvorbehalt bestehe und daher kein Vergütungsanspruch des Krankenhauses, da der Nichtarzt sich seine Approbation mittels strafrechtlich relevanter Tatbestände beschafft habe und es zudem an der fachlichen Qualifikation mangele.

Zusammenfassend nachzulesen unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bsg-b1kr2621r-krankenkasse-zahlt-kein-geld-fuer-op-an-krankenkaus-fuer-behandlung-durch-nichtarzt/

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