Kamelle und Schmerzensgeld?

Bei den Rosenmontagszüge ist es Brauch, dass Kamelle von den prachtvollen Wagen geworfen werden. Doch wer durch die umherfliegenden Kamelle verletzt wird, hat wenig Aussicht auf ein Schmerzensgeld. Das Amtsgericht Köln z.B. begründet seine Klagabweisung damit, dass jeder der an den Rosenmontagsumzügen teilnimmt oder sich am Straßenrand positioniert, dass die Gefahr besteht leichte Verletzungen davon zu tragen. Hinzu komme außerdem, dass das Werfen von Kamelle und kleineren Gegenständen durchaus erwünscht sei, vgl. AG Köln, Urteil vom 07.01.2011, Az. 123 C 254/10.

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