Die 5. Jahreszeit …

Vielerorts hätte heute die Karneval- oder Fasenachtsaison mit dem Weiberdonnerstag gestartet. Weiberdonnerstag, Rosenmontag und Aschermittwoch sind keine gesetzlichen Feiertage – frei hat also nur wer Urlaub nimmt oder in einem Unternehmen arbeitet, dass über die 5. Jahreszeit schließt. In diesem Sinne Helau und Alaaf.

P.S.: Es besteht auch leider kein rechtlicher Anspruch darauf verkleidet im Büro erscheinen zu dürfen.

Und ja für alle (nicht närrischen) Leser, das traditionelle Krawatteabschneiden am Weiberdonnerstag bleibt aus rechtlicher Sicht eine Sachbeschädigung.

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