Einen guten Start in das neue Jahr
Wir wünschen allen Mandanten und Kooperationspartnern einen guten Start in das neue Jahr und alles Gute – vor allem Gesundheit. Mögen sich ganz viele der persönlichen Zukunftswünsche erfüllen.
Wir wünschen allen Mandanten und Kooperationspartnern einen guten Start in das neue Jahr und alles Gute – vor allem Gesundheit. Mögen sich ganz viele der persönlichen Zukunftswünsche erfüllen.
Dieser soll die Arbeit der Menschen würdigen, die Kranken und Alten helfen. Angesichts der Corona-Pandemie sind Pflegekräfte oftmals zusätzlichen Belastungen ausgesetzt. In Deutschland arbeiteten im Jahr 2019 1,7 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig in Pflegeberufen. https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/332997/internationaler-tag-der-pflege/
Klagt ein Arbeitnehmer auf Auszahlung seiner Überstunden, so muss er die Erbringung dieser auch nachweisen. So hat es kürzlich das Bundesarbeitsgericht entschieden, Urteil vom 04.05.2022, Az. 5 ZR 359/21. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-bundesarbeitsgericht-5azr35921-ueberstunden-bezahlung-beweislast-arbeitnehmer-stechuhr-urteil-eugh/
Die Krankenkasse müssen keine Operation bezahlen an denen ein Nichtarzt beteilgt war, urteilte das Bundessozialgericht kürzlich (Urt. v. 26.04.2022, Az. B 1 KR 26/21 R). Begründet wurde die Entscheidung damit, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung der Arztvorbehalt bestehe und daher kein Vergütungsanspruch des Krankenhauses, da der Nichtarzt sich seine Approbation mittels strafrechtlich relevanter Tatbestände beschafft habe und es zudem an der fachlichen Qualifikation mangele. Zusammenfassend nachzulesen unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bsg-b1kr2621r-krankenkasse-zahlt-kein-geld-fuer-op-an-krankenkaus-fuer-behandlung-durch-nichtarzt/