FAQ Studienplatzklage
Anhand sich häufig wiederholender Fragen von Studierenden wurde nachfolgende Liste zusammengestellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist primär zur allgemeinen, ersten Orientierung gedacht.
Kann man sich an jeder Universität einklagen?
Was steht in den Kapazitätsunterlagen?
Wie viele Universitäten kann ich verklagen?
Zahlt die Rechtsschutzversicherung meiner Eltern ein solches Verfahren?
Wie erhöhe ich meine Erfolgsaussichten?
Wie sind die Erfolgsaussichten?
Ich habe kein Geld, kann ich trotzdem klagen?
Wie lange dauert das Verfahren ungefähr?
Wie kann ein Vergleich aussehen?
Wie hoch sind die Chancen auf einen Vergleich?
Muß ich mich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen?
Wenn ich das Verfahren verliere, mit welchen Kosten mit ich rechnen?
Kann man sich an jeder Universität einklagen?
Grundsätzlich ist die sog. Studienplatzklage nicht auf die Universitäten beschränkt, an der sich ein Student bereits beworben hat und abgelehnt wurde. Allerdings muß eine vollständige Bewerbung innerhalb der Fristen eingereicht werden
Es wird beantragt, dem Antragsteller einen Studienplatz außerhalb der vorhandenen Kapazität zuzuweisen, d.h. der Universität als Antragsgegnerin wird vorgeworfen, sie hätte mit den ihr zur Verfügung stehenden Personal- und Sachmitteln noch weitere Studienplätze schaffen können.
Was steht in den Kapazitätsunterlagen?
Den Unterlagen sind die Zahlenwerte zu entnehmen, die die Universität ihren Berechnungen zugrundegelegt hat. Ob die Berechnungen korrekt sind oder ob und ggf. welche Angriffspunkte sich für die Argumentation ergeben, lässt sich nur anhand dieser Unterlagen ermitteln.
Wie viele Universitäten kann ich verklagen?
Eine zahlenmäßige Beschränkung gibt es nicht. Theoretisch ist es denkbar, sich allen Universitäten, die das gewünschte Fach anbieten zu bewerben und entsprechende Anträge bei den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten zu stellen. Damit verbunden ist jedoch ein nicht unerhebliches Kostenrisiko.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung meiner Eltern ein solches Verfahren?
Es gibt Rechtsschutzversicherungen, die Verwaltungsrecht als Baustein mit erfassen. Ob das im konkreten Fall so ist, kann anhand der Vertragsunterlagen geklärt werden. Vorab sollte mit der Rechtsschutzversicherung geklärt werden, ob eine sog. Deckungszusage erteilt wird. Nur wenn diese schriftlich vorliegt, kann sich der Student sicher sein, kein Kostenrisiko einzugehen.
Wie erhöhe ich meine Erfolgsaussichten?
Geht es dem Bewerber um ein bestimmten Studienfach, aber nicht so sehr um eine bestimmte Stadt, sollten möglichst die weniger beliebt Universitätsstädte herausgesucht und entsprechende Anträge gestellt werden.
Grundsätzlich ist es möglich, auch mehrere Universitäten zu verklagen; theoretisch können auch alle Hochschulen verklagt werden, an denen das gewünschte Studienfach angeboten wird. Zu bedenken ist jedoch, dass damit ein nicht unerhebliches Kostenrisiko eingegangen wird. Rein statistisch steigen aber natürlich die Erfolgsaussichten mit der Anzahl der Verfahren.
Wie sind die Erfolgsaussichten?
Je mehr Studienplatzbewerber es gibt, die bereit sind, ihren Studienplatz auf diesem Wege zu erstreiten, desto geringer sind schon statistisch die Erfolgsaussichten.
Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass bei eher durchschnittlichen Abiturnoten ohne Besonderheiten (Härtefallgesichtspunkte, Wartezeit etc.) kaum eine Chance besteht, am gewünschten Ort, einen Studienplatz zu bekommen. Aus diesem Grund ist die Kapazitätsklage für viele Studienbewerber die einzige Möglichkeit, an gewünschten Platz zu erlangen.
Die Kapazitätsklage ist grundsätzlich in jedem Studiengang möglich, unabhängig davon, ob das Bewerbungsverfahren vor der jeweiligen Hochschule oder der ZVS abläuft.
Ich habe kein Geld, kann ich trotzdem klagen?
Reichen die persönlichen Mittel nicht aus, um einen Prozess zu führen, kann unter Umständen Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Sie wird auch als gerichtliche Sozialhilfe bezeichnet; Sinn ist, das Existenzminimum nicht durch die Belastung mit Prozesskosten zu gefährden und die Chancengleichheit vor Gericht zu wahren. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist ein eigenständiges Verfahren.
Bei dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht wird dann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dabei wird dargelegt, dass der Universitär Fehler im Rahmen der Kapazitätsberechnung unterlaufen seien. Mit anderen Worten: Sie hätte mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln mehr Studienplätze schaffen können.
Das Verwaltungsgericht und der Rechtsanwalt prüfen dann die von der Antragsgegnerin, also der Universität, übersandten Unterlagen, ob tatsächlich Fehler und/oder Unstimmigkeiten in den Berechnungen zu finden sind.
Stellt das Gericht fest, dass Studienplätze außerhalb der Kapazität vorhanden sind, wird die Universität verpflichtet, die Studienplätze unter den Antragstellern (Studierende) zu verteilen. Gibt es mehr Antragsteller als freie Plätze, ordnen viele Gerichte ein Losverfahren an. Ob man dann zu den Glücklichen gehört, ist eine Frage des persönlichen Losglücks. /p>
Wie lange dauert das Verfahren ungefähr?
Obwohl es sich um ein Eilverfahren handelt, ist durchaus damit zu rechnen, dass sich das Verfahren hinziehen kann. Nur in den Fällen, in denen ein Verglich geschlossen wird, kann realistisch mit einem schnellen Ergebnis gerechnet werden. Je nach Arbeitsbelastung des Gerichts ist dies jedoch nicht immer möglich, so dass es z.T. Monate bis zu einem Jahr dauern kann, bis eine Entscheidung vorliegt.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Verwaltungsgerichte, die für die großen, bei Studierenden sehr beliebten Universitätsstädte zuständig sind, die Verfahren häufig sehr lange dauern.
Wie kann ein Vergleich aussehen?
Viele Gerichte bemühen sich, Vergleiche zwischen den Studierenden und den Universitäten herbeizuführen. Ein Vergleich kann beispielsweise so aussehen, dass der Antragsteller den gewünschten Studienplatz bekommt, dafür aber die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens übernimmt, d.h. er nimmt seinen Antrag zurück und trägt die sich dadurch reduzierten Gerichtskosten sowie die Kosten seines Rechtsanwalts.
Wie hoch sind die Chancen auf einen Vergleich?
Ob ein Vergleich abgeschlossen werden kann, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die sich von außen kaum beeinflussen lässt. Maßgebenden Einfluss haben vor allem die Zahl der Studienplatzbewerber, die tatsächlich vorhandenen Kapazitäten (Personal, Räume, sonstige Sachmittel etc.).
So lässt sich vorab schlecht sagen, wie groß die Chancen sind, einen Studienplatz zu bekommen.
Es gibt aber auch Fälle, in denen die Universitäten von sich aus einen Vergleich anbieten, um ihre Berechnungsgrundlagen nicht offen legen zu müssen. Dies kommt aber vor allem bei den kleineren Studiengängen in Frage.
Bei den großen wie Zahn-, Human-, Veterinärmedizin muss das Gericht in aller Regel entscheiden.
Muß ich mich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen?
Vor den Verwaltungsgerichten besteht kein Anwaltszwang, d.h. Studierende können die Anträge auch ohne anwaltliche Vertretung stellen. Sie sollten sich allerdings vorab sehr sorgfältig über bestehende Fristen informieren und dafür Sorge tragen, dass alle erforderlichen Unterlagen bereits dem Antrag beigefügt sind.
Im Rahmen der Überprüfung der vorgelegten Kapazitätsberechnungen haben Studierenden in der Regel kaum Argumentationsmöglichkeiten. Diese ergeben sich nur, wenn die Rechtsprechung gekannt und ausgewertet wird.
Allgemeine Hinweise lassen sich dazu nicht geben.
Wenn ich das Verfahren verliere, mit welchen Kosten mit ich rechnen?
Zunächst fallen Gerichtskosten an, weiter sind ggf. Rechtsanwaltskosten für den eigenen Anwalt und - soweit sich die Universitär anwaltlich vertreten lässt – für deren Anwalt zu zahlen. gerichts- und Rechtsanwaltskosten richten ich nach dem sog. Streitwert, also dem Wert, den das Gericht für das jeweilige Verfahren festsetzt.