Frau Dr. B. Schröder

FAQ Schulrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl von häufig gestellten Fragen mit kurzen Antworten aus dem Bereich Schulrecht. Diese sollen der ersten Orientierung dienen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Werk „Das Schulrecht – Was Eltern und Schüler heute wissen sollten - und wo sie Hilfe finden”.

 

Daneben gibt es immer wieder Fragestellungen aus dem Bereich des ärztlichen Werberechts oder der Nachfolgeregelungen für Praxen.

 

Abiturprüfung

Anwalt

Arbeitsgemeinschaften

Attest

Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium

Aufnahmekriterien von Schulen

Ausschluss vom Unterricht

Befreiung vom Sportunterricht

Beleidigungen

Beurlaubung

Beweismöglichkeiten

Bundesweiter Datenabgleich bei BAFöG-Empfängern

Dienstaufsichtsbeschwerde

Dyskalkulie

Einschränkungen sind jedoch wie folgt zu machen:

Entschuldigung

Entschuldigung/Attest

Ergebnisse von Klassenarbeiten

Erziehungsmaßnahmen

Gespräche mit Eltern

Halbjahresnoten

Hausaufgaben

Hospitationsrecht

Klassenarbeiten

Klassenarbeiten

Kollektivmaßnahmen

Krankheit

Lehrerwünsche

Leistungsbewertung

Leistungsbewertung

Leistungsstand

Nachprüfung

Nachsitzen

Ordnungsmaßnahme

Parteipolitik

Persönliche Gespräche mit Lehrern

Probleme mit Lehrern

Rechtsschutzmöglichkeiten / Nachprüfung

Schülerzeitung

Schulordnungsmaßnahme

Schulpflicht

Streik

Tatvorwurf

Täuschungsversuche

Tests

Tests

Toiletten

Überprüfung eines Kindes auf sonderpädagogischen Förderbedarf

Unangekündigte Tests

Urlaub

Videoüberwachung

Vorzeitige Einschulung

 


Abiturprüfung

 

Was tun, wenn ein Schüler die Abiturprüfung nicht bestanden hat?Wurde die Abiturprüfung nicht bestanden, besteht die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen und ggf. Klage zu erheben.Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass es eine Vielzahl von Anforderungen der Rechtsprechung, z.B. an die Begründung von Prüfungsentscheidungen, gibt.

 

Anwalt

 

Werde ich meinem Kind nicht mehr schaden als nützen, wenn ich mich an einen Anwalt wende?

Eltern scheuen sich erfahrungsgemäß sehr lange, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil sie befürchten, dass ihr Verhalten ihrem Kind schaden könnte. Aus meiner Erfahrung ist das Gegenteil der Fall. Viele Lehrer nehmen die Beteiligung eines Anwalts zum Anlass, ihr Verhalten zu überprüfen und etwaige Ordnungsmaßnahmen sorgfältig zu überdenken, wenn sie wissen, dass alles, was sie tun, von einem Anwalt überprüft wird.

Sollte das Gegenteil der Fall sein und der Schüler nun unter dem Lehrer zu leiden hat, sollte dies ein Grund mehr sein, sich zu wehren.

 

Arbeitsgemeinschaften

 

Können Arbeitsgemeinschaften benotet werden?

Nein. Die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften wird allgemein nur im Zeugnis vermerkt.

 

Attest

 

Ich sollte heute eigentlich eine Klausur schreiben. In den letzten Monaten gab es in diesem Kurs mehrere Lehrerwechsel und dementsprechend verschiedene Vorstellungen über die Themen der Klausur. Gestern bekamen wir dann noch zusätzliche Themen für diese Klausur angesagt. Da ich ohnehin viel für die Schule zu tun hatte und mich außerstande sah, diese Klausur mit einem halbwegs vernünftigen Ergebnis zu schreiben, habe ich mich krankschreiben lassen und bin heute erst später zur Schule gegangen um keinen Unterricht zu versäumen. Dann kam der Oberstufenkoordinator zu mir und meinte, dass ich 0 Punkte auf diese Klausur bekommen würde. Allerdings bin ich der Meinung, dass mein Fachlehrer das zu entscheiden hat, oder? Außerdem habe ich ein ärztliches Attest...?! Was meinen Sie, kann ich nachschreiben oder nicht? Haben Sie irgendwelche Tipps, wie ich argumentieren könnte?

Wenn ein ärztliches Attest vorliegt, dann waren Sie krank und müssen die Klausur entweder nachschreiben oder nicht. Es steht allerdings nicht im Ermessen des Lehrers zu entscheiden, ob Sie wirklich krank waren. Im Gegenteil: grundsätzlich reicht auch eine Entschuldigung der Eltern/des volljährigen Schülers. Einen Anspruch auf ein Attest hat die Schule im Grundsatz nicht, es sei denn, es liegen begründete Zweifel an der Krankheit vor. Das wird aber nur sehr selten der Fall sein.

Eine Klausur darf nur bei Leistungsverweigerung mit 0 Punkten bewertet werden. Dies liegt in Ihrem Fall wegen des Attestes jedoch nicht vor.

Allerdings sollten Sie beim nächsten Mal lieber den ganzen Tag zu Hause bleiben, um keine Irritationen hinsichtlich einer Erkrankung zu provozieren. Auch wenn es natürlich vorbildlich ist, wenn Ihnen der Unterricht so wichtig ist, dass Sie trotz Krankheit dort erscheinen, resultieren daraus Argumentationsprobleme: Sie müssen darlegen, dass Ihre Erkrankung so schwerwiegend war, dass Sie keinesfalls die Klausur mitschreiben konnten; Ihnen aber die Teilnahme am Unterricht möglich war.

 

Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium

 

Wir möchten, dass unsere Tochter an einem bestimmten Gymnasium aufgenommen wird. Ist dies möglich?

Im Grundsatz haben Eltern keinen Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes an einer bestimmten Schule. Zwar kann der Zugang zur gewählten Schule durch ein besonderes Auswahlverfahren beschränkt werden, wenn die Zahl der Bewerber die unter Ausnutzung aller Ressourcen festgesetzte Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. Allerdings kann der Aufnahmeanspruch des Bewerbers nur dann wirksam eingeschränkt werden, wenn das Aufnahmeverfahren einer rechtlichen Überprüfung standhält.

 

Aufnahmekriterien von Schulen

 

Immer wieder berichten Mandanten darüber, ihre Kinder seien an der gewünschten Schule nicht aufgenommen worden. Welche Aufnahmekriterien gibt es?

Im Grundsatz ist folgendes zu beachten: Einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zufolge besteht für Eltern kein Anspruch darauf, dass ihre Kinder an einer bestimmten Schule aufgenommen werden.

Eltern haben allerdings Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, d.h. die Schule darf nur anhand der aufgestellten Kriterien entscheiden und nicht willkürlich.

Wichtig zu wissen ist, dass Schulen häufig nicht anhand der Aufnahmekriterien entscheiden. So werden ablehnende Entscheidungen in der Regel auch nicht begründet, teilweise fehlt auch eine Rechtsbehelfsbelehrung.

 

Ausschluss vom Unterricht

 

Darf ein Grundschüler ohne Wissen der Eltern vom Unterricht für einige Tage ausgeschlossen werden?

Nein, Eltern und Schüler müssen vorher angehört werden.

 

Befreiung vom Sportunterricht

 

Kann ein Kind wegen Unsportlichkeit vom Sportunterricht befreit werden?

Eine Freistellung vom Sportunterricht ist in aller Regel nur aus gesundheitlichen Gründen möglich. Dies setzt immer die Vorlage eines ärztlichen Attestes voraus.

 

Beleidigungen

 

Darf ein Lehrer einen Schüler beleidigen?

Antwort: Nein! Ein Lehrer darf sachlich kritisieren, aber einen Schüler keinesfalls beleidigen. Schimpfworte sind nicht nur unangebracht und pädagogisch daneben, sondern auch strafrechtlich relevant. Dem Lehrer drohen im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen, wenn ein Schüler beispielsweise Anzeige erstattet.

Auch Schüler sollten sich allerdings bei ihrer Kritik um Sachlichkeit bemühen und Lehrer nicht auf der persönlichen Ebene angreifen.

 

Beurlaubung

 

Wann darf ein Schüler beurlaubt werden?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung; jedoch gibt es keinen Anspruch darauf. Vor allem ist die Schule nicht verpflichtet, den Urlaubsplänen von Eltern und Schülern entgegen zu kommen.

 

Beweismöglichkeiten

 

Wie soll ich beweisen, was in den Stunden passiert? Ich bin doch nicht dabei.

Das Problem der Beweislast stellt sich immer wieder. Natürlich sind Eltern in einer schlechteren Ausgangslage, weil sie sich auf die Angaben ihres Kindes verlassen müssen. Letztlich kann dann die Aussage des Schülers gegen die Aussage des Lehrers stehen. In diesen Fällen geht die Tendenz dahin, einem Schüler weniger zu glauben als einem Lehrer.

In aller Regel macht es Sinn, sich bei Mitschülern und anderen Eltern zu erkundigen, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt.

Aus der Gesamtschau der Angaben lässt sich – meistens – ein einigermaßen verlässliches Bild der Vorfälle zeichnen.

 

Bundesweiter Datenabgleich bei BAFöG-Empfängern

 

Nachdem die oberste Landesbehörde für Ausbildungsförderung sich zu einem Datenabgleich gigantischen Ausmaßes entschlossen hat, bekommen BAFöG-Empfänger, deren Zinseinkünfte eine bestimmte Grenze überschreiten, in letzter Zeit vermehrt Post.

Kenntnis von der Höhe der Zinseinkünfte bekommen die zuständigen Stellen auf folgendem Wege:

Die Freistellungsaufträge der Banken werden zentral beim Bundesvermögensamt erfasst; die Banken melden jährlich die tatsächlich anfallenden Zinserträge.

Der Datenabgleich erfolgt rückwirkend bis zum Jahre 2000.

Wer BAFöG bezieht, darf derzeit max. knapp 5200€ eigenes Vermögen haben; die Zinseinkünfte dürfen 100€ jährlich nicht überschreiten.

Es gibt eine große Anzahl von Möglichkeiten, warum diese Jahresgrenze überschritten wird, so kann das Geld beispielsweise zu einem besonders lukrativen Zinssatz angelegt worden sein, das Geld gehört eigentlich den Eltern, die Freistellungsaufträge wurden für dritte Personen unterschreiben etc..

Es droht in jedem Fall die Rückzahlung sowie eine Strafe, die bei vorsätzlichem Handeln bei ca. 2500€, bei fahrlässigem bei ca. 1250€ liegt. Ab 5000€ kommt zusätzlich noch eine Strafanzeige in Betracht, die umso wahrscheinlicher wird, je größer die Beträge sind, um die es geht.

Wird eine Strafanzeige gestellt, ermittelt die Staatsanwaltschaft, so dass man es möglichst nicht so weit kommen lassen sollte.

Die Zulässigkeit des Datenabgleichs ist infolge der Schwere des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stark umstritten. Dennoch wird er praktiziert und allen BAFöG-Empfängern kann nur empfohlen werden, ihr Vermögen wahrheitsgemäß anzugeben.

Sollte dies in der Vergangenheit aus welchen Gründen auch immer unterblieben sein, ist mit entsprechenden Nachfragen des Studentenwerks zu rechnen.

Zunächst kommt eine „Anhörung nach § 24 SGB X“ ins Haus geflattert, mit der die Aufforderung verbunden ist, das gesamte Kapitalvermögen zum Zeitpunkt der jeweiligen Antragstellung offenzulegen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.

Anhand der eingereichten Unterlagen nimmt das Studentenwerk eine entsprechende Prüfung vor und trifft dann eine Entscheidung, gegen die man ggf. dann weiter vorgehen sollte.

Angesichts der gegenwärtig praktizierten Möglichkeit des Datenabgleichs kann nur dazu geraten werden, das Vermögen wahrheitsgemäß anzugeben.

 

Dienstaufsichtsbeschwerde

 

Was ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

Antwort: Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde machen Sie geltend, dass beispielsweise einem Lehrer ein persönliches Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

Dies kann beispielsweise darin bestehen, dass er verbal oder körperlich einen Schüler attackiert hat. Diese kommt aber auch dann in Betracht, wenn beispielsweise seitens der Schulleitung Missstände in der Schule wissentlich toleriert worden sind.

Ob eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben wird, ist selbstverständlich eine persönliche Frage. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass es sich dabei durchaus um ein "scharfes Schwert" handelt, dass man nur sehr gezielt einsetzen sollte.

Vielfach helfen vorab auch klärende persönliche Gespräche, um Missverständnisse aus der Welt zu schaffen.

 

Dyskalkulie

 

Was versteht man unter Dyskalkulie?

Antwort: Dabei handelt es sich um eine ausgeprägte Rechenschwäche, also um eine Lernstörung im Bereich der Mathematik. Dabei haben Schüler in der Regel große Probleme, mathematische Zusammenhänge zu erfassen. Auch häufiges Üben führt nicht zu einer Senkung der Fehler.

Es gibt speziell ausgebildete Therapeuten, die langfristig eine gezielte Förderung und Unterstützung anbieten können.

 

Einschränkungen sind jedoch wie folgt zu machen:

 

Zum einen darf es sich nur um eine Überganglösung handeln, da die von Ihnen beschriebenen Probleme, vor allem bei Klausuren, ja auf Dauer nicht haltbar sind.

Zum anderen ist die Frage, wie stark die Verschmutzungen sind, da für jede Maßnahme der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten ist. Eine Anordnung muss also geeignet, erforderlich und das mildeste Mittel sein. Aus der Ferne kann ich zu den Verschmutzungen und deren Grad natürlich nichts sagen.

Drittens müssen sich die Beeinträchtigungen bei Klausuren im Rahmen halten. Nicht hinnehmbar sind sicherlich Zeitverluste von mehr als 5 Minuten während einer Klausur, um das Gebäude zu wechseln. Sollte dies so sein, rate ich dringend zu einem Gespräch mit der Schulleitung und bei der Klausur mit dem entsprechenden Lehrer, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit zu erreichen.

 

Entschuldigung

 

Als mein Lehrer gestern zu uns sagte, dass wir eine Extemporale (Stegreifaufgabe) schreiben, wollte ich mich befreien lassen, was ich nach kurzem Zögern auch durfte. Wie sich aber dann herausstellte, wollte die Sekretärin nicht zuhause anrufen und ist zur Konrektorin gegangen um zu fragen, ob ich gehen darf. Sie sagte dann, ich könnte jetzt die letzte Stunde noch hierbleiben. Dann musste ich zurück in den Unterricht und habe nicht mitgeschrieben, weil ich ja eigentlich krank war. (Vielleicht ist es relevant, ich habe am Tag zuvor schon mal eine Entschuldigung abgegeben weil ich an einem grippalen Infekt erkrankt war bzw. immer noch bin und mich nicht in der Lage gefühlt habe, mich abfragen zu lassen). Dann haben wir geredet und er sagte mir, ich solle eine ärztliche Entschuldigung bringen (eigentlich muss man dies erst nach einer Woche laut Hausordnung). Dann war ich einverstanden, aber ich habe leider keine Zeit gehabt am gleichen Tag noch zum Arzt zu gehen. Am nächsten Tag fragte mich der Lehrer, wo die ärztliche Entschuldigung sei, (hatte überhört, dass ich sie am nächsten Tag bringen sollte, wollte sie eigentlich nächste Woche zur nächsten Chemiestunde mitbringen). Ich sagte, ich war gestern nicht beim Arzt, weil ich keine Zeit hatte (am Nachmittag telefonierte er mit meiner Mutter und sagte, ich hätte auch eine normale Entschuldigung bringen können) und würde gerne heute zum Arzt gehen. Das Problem war, er sagte ,er könnte es mir dann aber nicht mehr glauben weil das ja schon ein Tag her war. Desweiteren war mein Arzt nicht da. Und jetzt will er mir halt eine 6 geben.

Deshalb die Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es??

Zunächst einmal Folgendes: Grundsätzlich darf die Schule ein ärztliches Attest erst dann verlangen, wenn begründete Zweifel an der sachlichen Richtigkeit einer "normalen Entschuldigung" bestehen oder ein erheblicher Zeitraum, meist eine Woche, abgelaufen ist.

In Ihren Fall stellt sich das Problem, dass sie eigentlich noch am selben Tag zum Arzt hätten gehen müssen und zwar in Ihrem eigenen Interesse; denn natürlich ist die Sache immer glaubwürdiger, wenn schnell ein Attest folgt.

Aber jetzt gehen Sie am besten so vor: Lassen Sie sich von Ihrer Mutter eine schriftliche Entschuldigung schreiben, in der sie darlegen, dass Sie Ihren grippalen Infekt noch nicht auskuriert hatten und sich infolge dessen schlapp und einer Prüfung nicht gewachsen fühlten. Dann reichen Sie ein ärztliches Attest nach - möglichst mit ähnlichem Inhalt. Verweisen Sie unbedingt auf Ihre Vorerkrankung.

Damit ist die Sache erledigt. Ihr Lehrer kann Ihnen keine 6 geben, das geht nur bei unentschuldigtem Fehlen. Aber Sie waren ja sogar körperlich anwesend.

Bereiten Sie sich aber schon einmal darauf vor, dass Sie evt. nachschreiben müssen.

Beim nächsten Mal bitte unbedingt gleich zum Arzt, egal zu welchem. Es erleichtert die Argumentation sehr.

 

Entschuldigung/Attest

 

Wann darf die Schule ein ärztliches Attest verlangen?

Grundsätzlich reicht eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten/der volljährigen Schüler. Ausnahmsweise kann die Schule bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit des Entschuldigungsgrundes ein Attest verlangen.

 

Ergebnisse von Klassenarbeiten

 

Dürfen Lehrer die Noten von Klassenarbeiten öffentlich vor der gesamten Klasse verkünden?

Bei den Ergebnissen von Klassenarbeiten handelt es sich um personenbezogene Daten. Werden diese verlesen, liegt eine Datenübermittlung vor, die grundsätzlich einer einzelfallbezogenen Einwilligung des Betroffenen bedarf. Dieser ist auch über sein jederzeitiges Widerrufsrecht zu informieren.

 

Erziehungsmaßnahmen

 

Darf ein Lehrer einen Schüler im Unterricht vor die Tür schicken?

Antwort: Grundsätzlich darf ein Lehrer das Fehlverhalten eines Schülers ahnden, indem er ihn kurz vor die Tür schickt. Voraussetzung ist aber, dass tatsächlich etwas vorgefallen ist. Unzulässig sind beispielsweise Kollektivstrafen für die ganze Klasse, weil unklar ist, wer der Täter war.

Bei den Ordnungsmaßnahmen im Sinne des Schulgesetzes (Ausschluss vom Unterricht, Verweis etc.) ist darüber hinaus das Verfahren einzuhalten, d.h. Schüler und Eltern sind anzuhören, die Klassenkonferenz muss beschlussfähig sein. Die Maßnahme muss dann auch noch geeignet, erforderlich und angemessen sein.

 

Gespräche mit Eltern

 

Darf ein Lehrer einen Gesprächswunsch von Eltern ablehnen?

Nein, auch Gespräche mit Eltern gehören zu seinen Aufgaben.

 

Halbjahresnoten

 

Fließen am Ende des Schuljahres die Halbjahresnoten mit in die Zeugnisnote ein?

Grundsätzlich zählen die Leistungen des Schülers des zweiten Halbjahres. Allerdings muss der Lehrer die gesamte Entwicklung des Schülers während des Schuljahres berücksichtigen. So auch die Zeugnisnote aus dem Halbjahreszeugnis. Insofern wird dem Lehrer ein pädagogischer Entscheidungsspielraum eingeräumt.

 

Hausaufgaben

 

Welchen Umfang dürfen Hausaufgaben haben bzw. wie lange sollte die Bearbeitung dauern?

Für die Erledigung von Hausaufgaben gelten folgende Empfehlungen, die keine rechtlichen Vorgaben im eigentlichen Sinne darstellen. Eine Über- und/oder Unterschreitung ist im Einzelfall möglich.

  • für die Klassen 1 und 2 in ca. 30 Minuten
  • für die Klassen 3 und 4 in ca. 60 Minuten,
  • für die Klassen 5 und 6 in ca. 90 Minuten,
  • für die Klassen 7 bis 10 in ca. 120 Minuten.


Für die gymnasiale Oberstufe ist keine Begrenzung festgelegt, doch sollte auch hier eine zeitliche Überforderung der Schülerinnen und Schüler vermieden werden.

 

 

Hospitationsrecht

 

Wenn Eltern am Unterricht ihrer Kinder teilnehmen wollen, dürfen sie die in diesem Zusammenhang erlangten Informationen auch anderen Eltern zugänglich machen?

In der Regel erlangen Eltern während dieser Teilnahme Informationen, die auch für andere Eltern von Bedeutung sein können (z.B. Unterrichtsstil des Lehrers, Lernatmosphäre etc.). Da sie als Privatpersonen teilnehmen, unterliegen sie nicht der Schweigepflicht.

 

Klassenarbeiten

 

Dürfen in einer Arbeit Sachen abgefragt werden, die nachweisbar nicht im Unterricht behandelt wurden?

Nein, grundsätzlich muss die Thematik zuvor im Unterricht besprochen worden sein. Allerdings soll auch die Fähigkeit, Gelerntes auf neue Situationen anzuwenden, abgeprüft werden. Allerdings muss bei allen Aufgaben die Chance bestehen, diese mit dem im Unterricht behandelten Wissen zu lösen.

 

Klassenarbeiten

 

Mein Sohn kam heute wieder einmal mit einer 6 in Mathe nach Hause. Wie mir der Klassenspiegel (nicht zum ersten Mal) zeigte, hatte 2/3 der Klasse Noten im Bereich 5-6 und nur 3 von 26 Schülern hatten eine 2 oder 3. Meine Frage lautet nun, ob es eine Bestimmung gibt, die besagt, ob in so einem Fall eine Wiederholung der Klassenarbeit gefordert werden kann?

Grundsätzlich sollen Klassenarbeiten, bei denen mehr als 1/3 der Schüler eine schlechtere Note als vier erhalten haben, wiederholt oder nicht gewertet werden. In der Regel ist dies aber nicht zwingend und hängt auch von der Schule und deren Leitung ab. Wenn Sie von wiederholten Vorfällen berichten, sollten Sie auf jeden Fall den Klassenlehrer und die Schulleitung informieren. Bei den von Ihnen geschilderten Vorfällen handelt es sich wohl nicht mehr um reine "Ausrutscher", die immer wieder vorkommen können. Wenn Sie überall auf taube Ohren stoßen sollten, wenden Sie sich an die Schulbehörde.

 

Kollektivmaßnahmen

 

Mehrere Schüler sind „verdächtig“, “etwas angestellt” zu haben, jedoch lässt sich nicht ermitteln, wer tatsächlich Täter war. Der Lehrer verhängt deshalb eine Maßnahme gegen alle Schüler. Ist dies zulässig?

Wenn unklar ist, welcher Schüler etwas angestellt hat, dürfen keine Kollektivmaßnahmen gegen alle verhängt werden.

 

Krankheit

 

Vorab:

Aus gegebenem Anlass kann ich allen Schülern nur dringend dazu raten, bei Krankheit sofort ein ärztliches Attest/eine Entschuldigung nachzureichen. Je länger ein Schüler damit wartet, desto geringer ist die Überzeugungskraft.

Dies gilt insbesondere im Falle plötzlich auftretender Krankheit bei Klausuren, Klassenarbeiten etc.. In diesen Fällen sollte nach Möglichkeit, anstelle einer „normalen“ Entschuldigung ein Attest vorgelegt werden, da dieses die Glaubwürdigkeit erhöht und sich nicht so leicht anzweifeln lässt.

 

Lehrerwünsche

 

Darf sich eine Klasse einen Lehrer aussuchen oder wenigstens sagen, wen sie nicht will?

Aus organisatorischen Gründen ist es grundsätzlich nicht möglich, sich Lehrer auszusuchen

 

Leistungsbewertung

 

Darf das (Fehl-)Verhalten eines Schülers mit in seine Bewertung einfließen?

Antwort: Nein, grundsätzlich stellt das Verhalten eines Schülers keine Einflussgröße auf die Note dar. Ein Schüler, der „befriedigende“ bis „ausreichende“ Leistungen erbringt, darf nicht deshalb im Zeugnis mit „mangelhaft“ bewertet werden, weil er im Unterricht hin und wieder stört.

 

Leistungsbewertung

 

Aus welchen Kriterien setzt sich die Note zusammen?

Leistungsbewertung bezieht sich auf die schriftlichen Arbeiten und sonstigen Leistungen im Unterricht. Beide Beurteilungsbereiche sind angemessen zu berücksichtigen.

Die mündliche Leistung setzt sich in der Regel aus Unterrichtsbeiträgen und Referaten etc. zusammen.

 

Leistungsstand

 

Dürfen sich Lehrer weigern, Schüler über ihren Leistungsstand zu informieren?

Nein, grundsätzlich sollen Schüler gemäß ihres Alters über ihren Leistungsstand informiert werden. Dies geschieht vor allem durch die Bekanntgabe mündlicher Noten. Wann, in welchen Abstanden und auf welche Weise dies durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Lehrkraft.

 

Nachprüfung

 

Welcher Unterrichtsstoff darf Gegenstand der Nachprüfung sein?

Die Aufgaben der mündlichen und schriftlichen Prüfung sind dem Stoffbereich des Schulhalbjahres zu entnehmen, in dem das Prüfungsfach zuletzt unterrichtet worden ist.

 

Nachsitzen

 

Dürfen Lehrer Schüler nachsitzen lassen?

Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings müssen dafür entsprechende Gründe vorliegen. Diese Maßnahme muss im Vorfeld angekündigt und mit den Eltern abgesprochen werden.

 

Ordnungsmaßnahme

 

Gegen einen Schüler wurde eine Ordnungsmaßnahme verhängt.Was kann ich als Mutter tun?

Eine Ordnungsmaßnahme stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden kann. Einige Schulen halten im Übrigen schon die formalen Voraussetzungen für den Erlass einer Ordnungsmaßnahme nicht ein.

 

Parteipolitik

 

Darf ein Lehrer für die von ihm persönlich favorisierte Partei werben?

Nein, das darf er nicht; Lehrer sind zu strikter parteipolitischer Neutralität verpflichtet.

 

Persönliche Gespräche mit Lehrern

 

Was tun, wenn ein Lehrer nie Zeit für ein persönliches Gespräch hat?

Antwort: Grundsätzlich sollte man wissen, dass Elterngespräche zu den Aufgaben eines Lehrers gehören. Es mag sein, dass der Einzelne nicht übermäßige Lust verspürt, sich mit den Eltern seiner Schüler zu unterhalten. Dies ändert jedoch nichts an seiner Verpflichtung.

Aus anwaltlicher Sicht kann dazu geraten werden, hartnäckig zu bleiben. Lassen Sie sich nicht abwimmeln!

Wenn alle Versuche erfolglos bleiben, wenden Sie sich am besten direkt an die Schulleitung,

 

Probleme mit Lehrern

 

An wen kann man sich wenden, wenn man sich von einem Lehrer ungerecht behandelt fühlt?

Zunächst kann versucht werden, mit dem betreffenden Lehrer ein klärendes Gespräch zu führen. Da dies in aller Regel wenig Erfolg verspricht, sollten dann die Vertrauenslehrer und die Schulleitung hinzugezogen werden.

 

Rechtsschutzmöglichkeiten / Nachprüfung

 

Gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs gegen eine nicht bestandene Nachprüfung?

Gegen die Entscheidung, die eine Nachprüfung für nicht bestanden erklärt wird, kann bei der Schule Widerspruch eingelegt werden. Im Falle einer ablehnenden Entscheidung kann Anfechtungsklage erhoben werden.

 

Schuelerzeitung

 

Darf ein Lehrer die Veröffentlichung eines kritischen Artikels über ihn verbieten?

Schüler, die eine Schülerzeitung herausgeben wollen, können sich auf die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit berufen. Eine Vorzensur einer Ausgabe ist daher unzulässig. Allerdings sollte Kritik im eigenen Interesse nur sachlich geäußert werden.

 

Schulordnungsmaßnahme

 

Wann ist eine Schulordnungsmaßnahme mit einem fünftägigen Ausschluss vom Unterricht rechtmäßig?

Ein fünftägiger Ausschluss stellt eine schwere Maßnahme dar, die entsprechend schwerwiegende Regelverstöße erfordert. Dies wird bei einem einmaligen Fehlverhalten eines Schülers in der Regel nicht der Fall sein.

Sinnvoll und zu empfehlen ist die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens.

 

Schulpflicht

 

Wer überwacht die Schulpflichterfüllung? In erster Linie haben die Eltern dafür zu sorgen, dass das schulpflichtige Kind am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.

Bei Berufsschülern haben neben den Eltern auch die Ausbildenden und Arbeitgeber die Pflicht, dafür zu sorgen, dass diese am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen.

Die Schulleitung und die Lehrer sind ebenfalls verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern sowie auf Ausbilder und Arbeitgeber entsprechend einzuwirken

 

Streik

 

Dürfen Schüler streiken?

Nein, wenn Schüler streiken, liegt ein unentschuldigtes Fehlen vom Unterricht vor.

 

Tatvorwurf

 

Was gilt, wenn ein Schüler die ihm vorgeworfene Tat bestreitet?

Die Schule ist selbstverständlich verpflichtet, den zu Grunde liegenden Sachverhalt vollständig aufzuklären, d.h. Zeugen zu vernehmen, die beteiligten Schüler zu befragen und alles zu veranlassen, was der Aufklärung zuträglich sein kann.

Weiterhin erforderlich ist, dass die Schule ihrer Dokumentationspflicht nachkommt und alle Vernehmungen, Befragungen und eingeleitete Maßnahmen nachvollziehbar und vollständig dokumentiert.

Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden, weil ein ausreichend ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt.

Bestehen darüber hinaus ausreichend Anhaltspunkte dafür, dass der der Tat beschuldigte Schüler beispielsweise nicht ausreichend angehört oder ihm nicht in der erforderlichen Weise Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde, empfiehlt sich wiederum die Erhebung eines Widerspruchs.

 

Taeuschungsversuche

 

Immer wieder erreichen mich Fragen, welche Sanktionsmöglichkeiten es bei einem Täuschungsversuch gibt und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit ein solcher unterstellt werden kann.

Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass es nicht darauf ankommt, ob die gefundenen Hilfsmittel tatsächlich verwendet wurden oder dem Schüler helfen konnten.

Es ist also nicht möglich, sich damit zu entlasten, dass die Geschichtsdaten auf dem Spickzettel gar nicht abgefragt wurden und dieser so nicht helfen konnte.

Gleiches gilt für Aussagen, dass die verwendeten Unterlagen aus der Vorbereitung stammen und die Informationen angesichts der Aufgabenstellung gar nicht benötigt worden wären, weil der Schüler die Aufgabe auch ohne Hilfe hätte lösen können.

 

Tests

 

Wie viele Tests pro Woche darf ein Lehrer schreiben?

Da Tests in ihrem Gewicht und Einfluss auf die Endnote nicht mit Klassenarbeiten oder Klausuren zu vergleichen sind, ist ihre Anzahl in der Regel nicht festgelegt.

 

Tests

 

Darf am selben Tag neben einer Klassenarbeit auch noch ein Test geschrieben werden?

Es gibt in der Regel keine Bestimmung, die dies explizit untersagt.

 

Toiletten

 

Hat ein Schulleiter das Recht dazu, auf Grund von Beschmierungen der Toiletten alle sanitären Einrichtungen für Jungen eines Schulgebäudes als "disziplinarische Maßnahme" zu sperren? Hierbei ist zu bemerken, dass die betroffene Schule noch über drei weitere Häuser verfügt mit geöffneten Toiletten. Dennoch entstehen organisatorische Probleme, unter anderem bei Klausuren im betroffenen Haus. Da meine Kenntnisse auf diesem Gebiet sehr gering sind, wäre ich sehr dankbar, wenn sie mir bezüglich der erläuterten Thematik mit einer Auskunft behilflich sein könnten.

Im Grundsatz ist die von Ihnen beschriebene Maßnahme zulässig; der Schulleiter ist auch zuständig.

 

Überprüfung eines Kindes auf sonderpädagogischen Förderbedarf

 

Die Überprüfung, ob ein Kind sonderschulbedürftig ist, erfolgt in der Regel mittels Testverfahren und Probeunterrichts an einer Sonderschule. Während dieses Unterrichts werden die Kinder besonders beobachtet. Im Anschluss daran wird ein Gutachten erstellt.

Wenn das sonderpädagogische Gutachten die Aufnahme in eine Sonderschule empfiehlt, entscheidet das Amt für Schule, nachdem sämtliche Unterlagen vorliegen, über die Feststellung der Sonderschulbedürftigkeit. Dabei wird auch die Stellungnahme der Eltern berücksichtigt.

Die Entscheidung ergeht in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides. Sind Eltern mit der Entscheidung nicht einverstanden, können sie sich dagegen wehren. Für diese besteht dann die Möglichkeit, gegen diese Widerspruch einzulegen.

 

Unangekündigte Tests

 

Dürfen Lehrer unangekündigte Tests schreiben?

Ja, es liegt in ihrem Ermessen, ob sie einen Test ankündigen oder nicht.

 

Urlaub

 

Kann mein Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien vom Unterricht befreit werden?

Im Grundsatz dienen Ferien der Erholung des Schülers. Es steht im Ermessen der Schulleitung, im begründeten Einzelfall, eine Unterrichtsbefreiuung auszusprechen. Ein Anspruch besteht in der Regel jedoch nicht.

Beurlaubungsanträge sind schriftlich und rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) an die Schule zu richten.

 

Videoüberwachung

 

Dürfen Schulen ihre Schüler per Video überwachen, z.B. um Straftaten zu verhindern?

Nach den Datenschutzgesetzen der Länder dürfen öffentliche Stellen zur Ausübung des Hausrechts öffentliche Räume beobachten und ggf. Videoaufzeichnungen anfertigen, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Da damit allerdings ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen verbunden ist, sollte dieser Schritt gerade im Schulbereich nur als ultima ratio erwogen werden.

 

Vorzeitige Einschulung

 

In Deutschland werden Kinder in erster Linie nach dem Alter eingeschult.

Es dürfte aber als gesichert gelten, dass das Alter eines Kindes nur eine von mehreren Größen ist, die die Schulfähigkeit beeinflusst und daher ein gewisser Spielraum in Bezug auf die Altersgrenze konsequent ist.

Üblicherweise werden folgende für eine Einschulung als erforderliche Voraussetzungen angegeben:

  • Körperlicher Entwicklungsstand
  • Kognitive Lernvoraussetzungen
  • Entwicklung differenzierter Sprachwahrnehmungsleistungen
  • Emotionale Stabilität
  • Motivationale Lernvoraussetzungen
  • Soziale Kompetenz


Sind Eltern an einer vorzeitigen Einschulung interessiert, ist ihrerseits ein Antrag erforderlich, über den dann entschieden wird. Ergeht eine ablehnende Entscheidung, besteht die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen.