FAQ Medizinrecht
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl häufiger Fragen aus dem Bereich Medizinrecht mit kurzen Antworten, die der ersten Orientierung dienen sollen. Einzelfragen entnehmen Sie bitte dem Werk „Meine Rechte als Patient - Was Patienten heute wissen sollten: Ein Wegweiser durch den Medizinrechtsdschungel"
Aufbewahrung von Patientenakten
Anwendungsbereich der Patientenverfügung
Kontrolle des Bevollmächtigten
Verfasser einer Patientenverfügung
Wo sollte man eine Vollmacht o.ä. aufbewahren?
Es gibt verschiedene Orte der Aufbewahrung. Sinnvoll ist es in jedem Fall, einen Hinweis immer bei sich zu tragen, dass von den Vorsorgemöglichkeiten Gebrauch gemacht worden ist und wo die Schriftstücke hinterlegt worden sind/aufbewahrt werden.
Aufbewahrung von Patientenakten
Die Patientenunterlagen bzw. -akten müssen vom behandelnden Arzt mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Spätestens nach 30 Jahren können keine zivilrechtlichen Ansprüche mehr gegen den Arzt geltend gemacht werden. Daher wird spätestens dann eine Vernichtung erfolgen. Werden die Patientendaten dateimäßig erfasst, müssen diese gesperrt werden, wenn sie nicht mehr für den eigentlichen Behandlungszweck benötigt werden (§ 35 Abs. 3 BDSG).
Anwendungsbereich der Patientenverfügung
Wann kommt eine Patientenverfügung zur Anwendung?
Eine Patientenverfügung kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist an einer Erkrankung leidet, die zum Tode führt. Sie soll den behandelnden Ärzten Hinweise auf Behandlungswünsche und den mutmaßlichen Willen des Patienten geben.
Wer hilft mir weiter, wenn ich einen Behandlungsfehler vermute?
Bei der Klärung von Behandlungsfehlern kommen helfen folgende Stellen weiter:
Rechtsanwälte, die möglichst auf Arztrecht spezialisiert sind
- Krankenkassen
- Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, die durch die Ärztekammern eingerichtet wurden
- Patientenberatungsstellen, zum Beispiel in den Verbraucherzentralen
- Gerichte
- Patientenombudsmänner und -frauen, die es in einigen Kliniken gibt
Darf ich meine Behandlungsunterlagen einsehen?
Ja, dies ergibt sich bei vorliegen einer vertraglichen Beziehung zwischen Arzt und Patient als vertragliches Nebenrecht.
Was regelt das Betreuungsrecht?
Das betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt die Betreuung als gesetzliche Vertretung eines Volljährigen, der Aufgrund einer Erkrankung/Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheit allein zu regeln.
Was sind Gebührenordnungen?
Die amtlichen Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) bilden die Grundlage für die Berechnung der privatärztlichen und -zahnärztlichen Leistungen. Nach diesen können Ärzte und Zahnärzte ihre Leistungen für privat Krankenversicherte bis zum 2,3fachen, in besonders begründeten Fällen bis zum 3,5fachen des Gebührensatzes abrechnen.
Auch für Heilpraktiker gibt es ein Gebührenverzeichnis.
Was muss ich mir unter einem Hospiz vorstellen?
Der Begriff „Hospiz stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet eine Herberge. Sie sind aufgrund ihres freundlichen, ja fast familiären Charakter nicht mit einem Krankenhaus zu vergleichen.
Im weiteren Sinne fällt unter diesen Begriff eine interdisziplinäre Einrichtung mit Ärzten, Psychologen, Pflegepersonal und Laien zur Sterbebegleitung. Eine stationäre Aufnahme erfolgt in der Regel nur zur Symptomkontrolle und zur vorübergehenden Entlastung der Angehörige; es gibt aber auch Menschen, die in einem Hospiz sterben.
An wen richten sich die Angebote einer solchen Einrichtung?
Die Angebote eines Hospizes richten sich an Menschen,
- die an einer unheilbaren Krankheit leiden
- die sich im fortgeschrittenen Stadium einer Krankheit befinden (z.B. Krebs, AIDS, Multiple Sklerose)
- die eine Schmerztherapie im Sinne der Palliativmedizin benötigen
- die an den Folgen einer Herz-Kreislauferkrankung leiden und eine intensive Pflege und Behandlung benötigen.
Wer trägt die anfallenden Kosten?
Die Kosten für den Aufenthalt werden von der Krankenkasse und, soweit eine Pflegestufe vorliegt, von der Pflegekasse getragen, wobei aber auch ein Eigenanteil zu leisten ist. Dieser wiederum kann ggf. durch den Sozialhilfeträger übernommen werden.
Was ist bei der Inanspruchnahme von IGEL (individuellen Gesundheitsleistungen zu beachten?
Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung und müssen daher vom den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen privat bezahlt werden; ein Erstattungsanspruch besteht nicht. Das heißt, die anfallenden Kosten sind vom Versicherten aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Letztlich sind diese Leistungen als privatärztlich zu qualifizieren; der Arzt muss diese privat in Rechnung stellen.
Zwischen dem Arzt und dem Patienten muss daher ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. In diesem muss die Zustimmung des Patienten und ein Hinweis auf die Verpflichtung, die Kosten zu tragen, enthalten sein.
Dabei darf der Arzt diese individuellen Gesundheitsleistungen nicht in einer marktschreierischen Weise anpreise und dem Patienten damit bedrängen, diese in Anspruch zu nehmen. Vielmehr sind die folgenden Grundsätze einzuhalten.
- Es muss eine neutrale Aufklärung über das Kosten-Nutzen-Verhältnis erfolgen.
- Dem Patienten muss eine freie Entscheidung möglich sein; er darf nicht überredet werden.
- Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte erstellt werden.
- Die schriftliche Zustimmung muss vor Behandlungsbeginn erfolgen.
Kontrolle des Bevollmächtigten
Wie wird gewährleistet, dass der Bevollmächtigte auch kontrolliert wird?
Ein Bevollmächtigter unterliegt der Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht. Mittels einer Betreuungsverfügung besteht die Möglichkeit, einen Betreuer vorzuschlagen und so dem Gericht nicht die Auswahl zu überlassen.
Dürfen Ärzte Patientendaten ungefragt an Labore abgeben, die dann mit dem Patienten abrechnen?
Für die Weitergabe der Daten ist eine Einwilligung des Patienten erforderlich. Dessen Vorliegen einfach zu unterstellen, ist unzulässig.
Ist eine Patientenverfügung nur mit notarieller Beurkundung wirksam?
Nein, es reicht in formeller Hinsicht eine einfache Unterschrift.
Was muss in einer Patientenverfügung stehen, damit sie wirksam ist?
Wichtig ist neben der Unterschrift, dem Namen, dem Datum in inhaltlicher Hinsicht, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem eigenen Ende stattgefunden hat und dass möglichst konkrete Anordnungen getroffen werden. Zu vermeiden sind unbedingt pauschale Formulierungen.
Empfehlenswerter als das Unterschreiben von Vordrucken ist es, diese nur als Vorlage und Anleitung zu nutzen und dann eigene Anschauungen niederzulegen.
Wie kann ich mich gegen die Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wehren?
Bei der Pflegekasse kann Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt werden; dagegen steht der Klageweg offen.
Ich bin privat krankenversichert und bekomme die Rechungen von Abrechnungsfirmen, die ich gar nicht kenne. Ist dies zulässig?
Nein. Wenn Ärzte nicht selber abrechnen, sondern Externe damit beauftragen, ist eine Einwilligung des Patienten erforderlich. Diese hat schriftlich zu erfolgen.
Wer entscheidet darüber, ob meine Organe gespendet werden?
Wenn Sie zu Lebzeiten einen Organspendeausweis unterschrieben haben, ist Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organspende verbindlich.
Fehlt ein solcher, sind Ihre Angehörigen aufgerufen, in Ihrem Sinne zu entscheiden.
Welchen Anforderungen muss eine wirksame Arztrechnung genügen?
Grundsätzlich muss die Art der Behandlungsleistung, die Gebührenordnungsziffer, der Faktor und der Endbetrag in einer Rechnung auftauchen. Wird mit einem 3,5fachen Satz abgerechnet, muss eine gesonderte Begründung erfolgen (z.B: besonderer Aufwand, besondere Schwierigkeit etc.).
Was sind die Aufgaben von Schlichtungssstellen?
Seit 1975 sind bei den Landesärztekammern Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen eingerichtet, die als weisungsunabhängige Gremien bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Patient objektiv klären, ob die gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründenden ärztlichen Behandlung beruht. Ziel dieser Einrichtungen ist die außergerichtliche Einigung zwischen Arzt und Patient.
Ist ein Arzt auch nahen Angehörigen gegenüber an seine Schweigepflicht gebunden?
Ja, grundsätzlich ist eine entsprechende Entbindung durch den Patienten erforderlich. Dies gilt auch gegenüber der eignen Familie.
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber nahen Angehörigen, z.B. Ehegatten?
Die ärztliche Schweigepflicht gilt im Grundsatz gegenüber allen Personen; Einschränkungen bei Ehegatten gibt es nicht.
Allerdings wird allgemein angenommen, dass in den Fällen, in denen ein Ehegatte die gesamte Zeit in die Behandlung einbezogen war, auch dann noch Informationen erhalten darf, wenn der Patient sich nicht mehr äußern kann.
Zu empfehlen ist eine sog. Schweigepflichtentbindungserklärung, mit der dem Arzt ausdrücklich erlaubt wird, den namentlich benannten Personen Informationen zukommen zu lassen. Diese kann beispielsweise direkt in eine Patientenverfügung integriert werden.
Darf der Facharzt meinen Befund ohne mich vorher zu fragen, an meinen Hausarzt weiterleiten?
Im Grundsatz ja. Ärzte, die gemeinsam oder unmittelbar nacheinander einen Patienten wegen eines Leidens behandeln, sind von der Schweigepflicht untereinander befreit. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Einverständnis des Patienten besteht oder aber dieses anzunehmen ist.
Sollte ein Patient jedoch ausdrücklich widersprochen haben, darf keine Weiterleitung bzw. Mitteilung erfolgen.
Verfasser einer Patientenverfügung
Kann ich eine Patientenverfügung auch für einen anderen verfassen, der dazu nicht mehr in der Lage ist?
Nein, bei den in einer Patientenverfügung niedergelegte Entscheidungen handelt es sich um solche die nur persönlich getroffen werden können. Ihr höchstpersönlicher Charakter schließt eine Erstellung für einen anderen aus.
Welche Vorsorgemöglichkeiten werden unterschieden?
- Vollmacht/Generalvollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht