Frau Dr. B. Schröder

Übersicht über die Lehraufträge

 

Rechtsfragen im Bereich von Kinder- und Jugendhilferecht

Kinder- und Jugendhilferecht ist ein spannendes Rechtsgebiet - es ist ein breit gefächertes System, das die Bedingungen des Aufwachsens verbessern und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen fördern will. Es basiert auf dem pluralistischen und partnerschaftlichen Zusammenspiel von freien und öffentlichen Trägern. Kinder- und Jugendhilferecht ist ein Instrument zur Vorbeugung, zur Hilfestellung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es liegt ihm ein neues Verständnis von Kinder- und Jugendhilfe zugrunde, d.h. im Vordergrund stehen die Förderung der Entwicklung junger Menschen und deren Integration in die Gesellschaft durch allgemeine Förderungsangebote und Leistungen in unterschiedlichen Lebenssituationen.

 

Themenschwerpunkte

  • Begriffe, Zielsetzungen und Aufgabe der Jugendhilfe, Strukturen und Prinzipien der Jugendhilfe, gesellschaftliche Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen
  • Überblick über die Trägerstrukturen, Aufgaben der Jugendhilfe
  • Führung von Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
  • Einzelfragen nach Bedarf der Teilnehmer (Datenschutz, Rechtsfragen im Zusammenhang mit Migrationshintergrund)

Ziele

Die Teilnehmenden

  • erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und erfahren, welche Vorgaben die geltende Rechtslage macht und welche Konsequenzen daraus für die Praxis folgen
  • klären praktische Fragen, die sich all denjenigen stellen, die mit dem Kinder- und Jugendhilferecht in der Praxis befasst sind; dabei werden in Abstimmung mit den Teilnehmern auch Einzelfragen besprochen; neben Rechtsfragen wird der gesamtgesellschaftliche Kontext betrachtet

 

Krankenhausrecht - ein Überblick

Die Krankenhauslandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel - dieser betrifft nicht nur die Trägerstrukturen, sondern das gesamte Selbstverständnis einer Branche. Krankenhausrecht ist deutlich mehr als die Frage nach der Privatisierungsstrategie. Es ist eine Agglomeration verschiedener Rechtsgebiete. Dazu gehören Fragen der Krankenhausplanung und -finanzierung, des Abschlusses von Versorgungsverträgen, aber auch der richtigen Organisations- und Kooperationsform sowie des In- und Outsourcings. Aktuelle Fragen stellen sich auch im Zusammenhang mit dem Werbe- und Wettbewerbsrecht, wenn Kliniken sich moderner Akquisestrategien bedienen.

Themenschwerpunkte

  • Rechtliche Rahmenbedingungen, die Krankenhausbehandlung als Leistung der GKV/PKV, Krankenhausplanung und -finanzierung
  • Kooperationsverträge mit anderen Leistungserbringern
  • Behandlungsverträge und ihre haftungsrechtlichen/vergütungsrechtlichen Konsequenzen
  • Wettbewerbs- und werberechtliche Fragen des Krankenhauswesens, Krankenhausversorgung und -finanzierung, Fragen des In- und Outsourcings
  • Einzelfragen, z.B. Verträge mit ausländischen Patienten, Public Private Partnership im Krankenhauswesen, Vor- und Nachteile der verschiedenen Trägerstrukturen

 

Ziele

Die Teilnehmenden

  • erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtslage underfahren, welche Vorgaben die geltende Rechtslage macht und welche Konsequenzen daraus für die Praxis folgen
  • klären praktische Fragen, die sich all denjenigen stellen, die mit dem Krankenhausrecht in der Praxis befasst sind, wobei in Abstimmung mit den Teilnehmern auch Einzelfragen besprochen werden

 

Psychiatrie

 

Inhalte

Rechtsfragen in der Psychiatrie unterscheiden sich von denen, die sich in anderen Bereichen des (klinischen) Alltags stellen, vor allem dadurch, dass sie Berührungspunkte zu vielen Rechtsgebieten aufweisen. Daneben stellen Maßnahmen, die gegen den Willen des Patienten erfolgen, besondere Anforderungen an die Rechtfertigung. Ziel soll es sein, das Problembewusstsein für diesen Bereich zu schärfen und Wissen über die wesentlichen Rechtsfragen und ihre angemessene Handhabung zu vermitteln. Wesen, Wert und Bedeutung einer modernen Dokumentation sollen erklärt werden, um dadurch die Bereitschaft zu wecken, die damit zusammenhängenden Anforderungen gewissenhaft zu erfüllen.

 

Themenschwerpunkte

  • Freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen zur Sicherung des Behandlungszieles; mit Besonderheiten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
  • Rechtsfragen der Dokumentation
  • Patientenaufklärung, Besonderheiten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Rechtsfragen der Betreuung
  • Besonderheiten der Haftung
  • Einsichtsrechte und Herausgabepflichten - Vorgaben der Rechtsprechung

Lernziele

Die Teilnehmenden

  • sollen einen Überblick über die Rechtsgrundlagen erhalten
  • die Besonderheiten im Bereich der Psychiatrie kennenlernen
  • die daraus folgenden Konsequenzen in der Praxis umsetzen können

Methoden

  • Vortrag
  • Fallübungen
  • Gruppenarbeit
  • Diskussion

Klausur

Diese Veranstaltung kann mit einer Klausur  abgeschlossen werden.


Rechtsfragen in Geriatrie und Altenpflege

In der Geriatrie stellen sich besondere rechtliche Fragestellungen. Diese berühren vor allem die Problemkreise:
  • Einwilligungsfähigkeit und Betreuung
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen, Fixierung und Alternativen
  • Nahrungsverweigerung, künstliche Ernährung
  • Sterbehilfe


Ethische und rechtliche Grenzfragen der modernen Medizin

Ethische Konflikte in der Medizin gibt es immer gab es schon immer - sie gewinnen allerdings zunehmend an Aufmerksamkeit. Ethische und rechtliche Grenzfragen stellen sich in einer Vielzahl von Bereichen.

Exemplarisch seien genannt:

  • Risiken und Chancen der Pränataldiagnostik, Embryonenschutzgesetz und (Spät)Abtreibungen
  • Ethische Fragen bei Humangenetik und Reproduktionsmedizin
  • Transplantationsmedizin – Organspende und -verteilung
  • Mittelverteilung im Gesundheitswesen: Rationalisierung und Rationierung
  • Ethik in der Geriatrie, Psychotherapie und Psychiatrie

Mitarbeiter auf geriatrischen Stationen sowie solche, die in der ambulanten und/oder stationären Altenpflege tätig sind, haben spezielle Fragestellungen, die sich stark an der besonderen Situation alternder Patienten orientieren. Großer Bedarf besteht in Hinblick auf Nahrungsverweigerung und künstliche Ernährung, aber auch bei freiheitsentziehenden Maßnahmen. Häufig bestehen aber auch Unsicherheiten, wann das Vormundschaftsgericht hinzugezogen werden muss und wann nicht.


Strafrecht - wie es wirklich ist

Strafrecht ist ein spannendes Rechtsgebiet - es ist plastisch und immer wieder aktuell. Vor allem ist es “gerüchteträchtig”. Viele Irrtümer, zum Teil medienbedingt, gilt es auszuräumen. In diesem Kurs soll es zunächst um einen Überblick gehen (Strafgesetzbuch und Nebengesetze), dann sollen diejenigen Delikte vorgestellt und erörtert werden, mit denen Mitarbeiter aus medizinischen oder sozialen Berufen am häufigsten zu tun haben. Anschließend sollen berufliche Strafbarkeitsrisiken erkannt und Vermeidungsstrategien entwickelt werden. Parallel werden auch strafprozessuale Fragestellungen behandelt.

Themenschwerpunkte

  • Überblick Strafrecht, u. a. Aufbau des Strafgesetzbuchs
  • Die einzelnen Deliktgruppen, u. a. Körperverletzungs- und Tötungsdelikte (Heilbehandlung ohne Einwilligung, Sterbehilfe)
  • Schwangerschaftsabbruch
  • Urkundenfälschung (Dokumentation)
  • Nötigung, Freiheitsberaubung (Freiheitsentziehende Maßnahmen)
  • Unterlassene Hilfeleistung (Suizidpatienten)
  • Abrechnungsbetrug und sog. Sachleistungsuntreue (kassenärztlicher Bereich)
  • Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, vor allem Notwehr, Notstand
  • Strafprozessrecht, vor allem Ablauf eines Strafverfahrens, Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft, Strafzumessung

Betreuungs- und Heimrecht

1 Teil: Betreuungsrecht

Im Jahre 2002 standen erstmals mehr als 1 Million Menschen unter rechtlicher Betreuung, Tendenz steigend.

Das Betreuungsrecht bietet rechtliche Hilfe für Erwachsene an; nachdem Vormundschaft und Gebrechlichkeitspflegschaft für Volljährige abgeschafft worden sind, kann eine Betreuung eingerichtet werden, wenn jemand aufgrund der in § 1896 BGB genannten Beeinträchtigungen außerstande ist, seine eigenen Angelegenheiten zureichend wahrzunehmen. Ziel einer Betreuung ist die Begründung von Vertretungskompetenz.

Angesprochen werden in erster Linie Pflegeheime und ihre Verbände. Aber auch für Mitarbeiter der Heimaufsicht und von den Verbänden der Pflegekassen sind diese Themen von Interesse.

Ihnen soll dabei vermittelt werden, welche Vorgaben die geltende Rechtslage macht und welche Konsequenzen daraus für die Praxis folgen.
Im Vordergrund soll der Alltag rechtlicher Betreuung unter Berücksichtigung des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes stehen. Dabei geht es in erster Linie um Klärung praktischer Fragen, die sich allen denjenigen Stellen, die mit Menschen befasst sind, die unter rechtlicher Betreuung stehen.

Inhalte:

  • Einführung, Voraussetzungen und Folgen der Anordnung einer Betreuung, Tätigkeiten eines Betreuers
  • Vormundschaftsgerichtliches Verfahren, Unterbringungen, Zwangsmaßnahmen, ärztliche Maßnahmen und Medikationen
  • Vergütungs- und Haftungsfragen

2 Teil: Heimrecht

Das Heimgesetz regelt wesentliche Punkte für das Leben in Heimen, die alte, pflegebedürftige oder behinderte Volljährige nicht nur vorübergehend aufnehmen.
Am 01.01.2002 ist ein neues Heimgesetz in Kraft getreten. Neben einer Verbesserung der Rechtsstellung und des Schutzes der Bewohnerinnen und Bewohner wird auch die Qualität von Betreuung und Pflege geregelt. Die Neuerungen des Heimgesetzes umfassen vier inhaltliche Schwerpunkte: die Verbesserung der Transparenz von Heimverträgen, die Weiterentwicklung der Mitwirkungsmöglichkeiten des Heimbeirates, die Stärkung der Heimaufsicht und Verbesserung ihres Eingriffsinstrumentariums und die Verbesserung der Zusammenarbeit von Heimaufsicht mit den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und den Trägern der Sozialhilfe.

Inhalte:

  • Anforderungen an die Leistungen der Heime
  • Vorgaben zum Inhalt der Heimverträge
  • Heimaufsicht
  • Folgen von Verstößen gegen das Heimgesetz
  • Fragen des Rechtsschutzes für Bewohner und Träger

Methode: Vortrag, Fallübungen, Gruppenarbeit, Diskussion
Diese Veranstaltung kann mit einer Klausur abgeschlossen werden.


Das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben

Rechtsfragen im Grenzbereich zwischen Leben und Tod

Wahlpflichtkurs

Seitdem Leben und Tod ein Stück weit manipulierbar geworden sind, da sie auch in der Hand des Arztes liegen, entzünden sich an den in diesem Bereich auftretenden Fragen immer wieder leidenschaftliche Debatten. Die medizinischen Möglichkeiten bringen nicht nur Gutes, sondern machen dem Patienten auch Angst - Angst vor dem „Nicht-mehr-leben-können” und dem „Noch-nicht-sterben-dürfen”.

So groß wie die Angst der Patienten ist auch die Unsicherheit von Ärzten und Pflegepersonal.

Aus Sorge vor (rechtlichen) Konsequenzen sind viele Ärzte geneigt, alles Machbare auch zu tun – auch um den Preis der Lebensqualität der Patienten.

Mit der aktuellen Entwicklung in den Niederlanden sind Tod und Sterben kurzzeitig vermehrt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten, um dann genau so schnell wieder daraus zu verschwinden. Geblieben sind Fragen in der täglichen Arbeit, die auf Antworten warten.

Da Ärzte und Mitarbeiter sozialer Berufe wahrscheinlich die Einzigen sind, die Sterben und Tod nicht ausweichen können, sehen sie sich immer wieder mit zentralen Fragen konfrontiert:

Wie sollen sich Ärzte und andere Berufsgruppen verhalten, die sterbende Patienten begleiten?

Was dürfen, was können, was müssen sie tun?

Ziel des Kurses ist es, Ärzte und Mitarbeiter sozialer Berufe über grundsätzliche Rechtsfragen und neue Entwicklung in diesem ethischen und rechtlich sehr schwierigen Bereich zu informieren.

Ihnen soll dabei vermittelt werden, welche Vorgaben die geltende Rechtslage macht und welche Konsequenzen daraus für die Praxis folgen. Ein zentraler Punkt wird dabei der Umgang mit den sogenannten Vorsorgemöglichkeiten sein.

Inhalt

  1. Teil: Einführung, Überblick, historische Grundlagen, aktuelle Entwicklungen, Rechtslage im Ausland
  2. Teil: Gesetzliche Vorgaben, Begriffe und Inhalt, Rechtsfragen der Schmerztherapie
  3. Teil: Ältere und aktuelle Rechtsprechung, Fazit für die Praxis
  4. Teil: Vorsorgemöglichkeiten (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)
  5. Teil: Sterbehilfe bei Neugeborenen

Methode

  • Vortrag
  • Fallübungen
  • Gruppenarbeit, Diskussion

Diese Veranstaltung kann mit einer Klausur abgeschlossen werden.


Haftungsrecht in der Praxis (SS 07)

Die veränderte Einstellung und ein vermehrtes Anspruchsdenken führen dazu, dass heute im (vermeintlichen) Schadensfall schnell Ansprüche geltend gemacht werden. Um zu verstehen, welche davon berechtigt sind, sind Kenntnisse in den Grundzügen des Haftungsrechts erforderlich. Dabei soll anhand konkreter Beispiele aus der Rechtssprechung auch besprochen werden, wie mit Vorwürfen von Patienten oder Angehörigen umzugehen ist und welche Vermeidungsstrategien sich in der Praxis bewährt haben.

Zielgruppe: Mitarbeiter in sozialen und pflegerischen Berufen, Ärzte und andere medizinische Leistungserbringer, die sich über Grundlagen des Haftungsrechts informieren möchten.

Ablaufplan:

  1. Tag: Einführung, Überblick, häufige Fehlerquellen
  2. Tag: Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung, Schadenersatz und Schmerzensgeldansprüche
  3. Tag: Typische Haftungsfälle, Beispiele aus der Rechtssprechung, Sonderproblem Hygiene
  4. Tag: Grundlagen des Beweisrechts im Zivilprozess, Bedeutung der Dokumentation
  5. Tag: Umgang mit Fehlervorwürfen und Vermeidungsstrategien

Methode: Vortrag, Fallübungen, Gruppenarbeit, Diskussion
Diese Veranstaltung kann mit einer Klausur abgeschlossen werden.


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